BGH sieht Zuständigkeit für Maddie-Verdächtigen bei Landgericht Braunschweig

Das Landgericht Braunschweig soll über einen vom Verdächtigen im Fall "Maddie" eingereichten Antrag auf vorzeitige Haftentlassung in einer anderen Sache entscheiden.
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Ein Wärter öffnet eine Gefängnistür.Foto: DOMINIQUE FAGET/AFP via Getty Images
Epoch Times23. Juli 2020

Das beschloss der Bundesgerichtshof (BGH) in einer am Donnerstag verkündeten Entscheidung (Az: 2 ARs 181/20). Die Landgerichte Kiel und Braunschweig hatten über die Zuständigkeit gestritten.

Mit dem Fall „Maddie“ hat die Entscheidung nichts zu tun. Vielmehr geht es um einen Antrag des Beschuldigten Christian B. auf Aussetzung der verbliebenen Haftzeit aus einer bereits 2011 erfolgten Verurteilung wegen eines Drogendelikts. L. verbüßt die Strafe in einer Justizvollzugsanstalt im schleswig-holsteinischen Kiel, saß vor seiner Verlegung dorthin aber in einem Gefängnis im niedersächsischen Wolfenbüttel in der Nähe von Braunschweig ein.

Dort stellte er laut Braunschweiger Landgericht auch einen Antrag auf Haftentlassung, den er später jedoch wieder zurückzog. Beide Landgerichte waren uneins darüber, wer in der Sache zu entscheiden hat.

Reststrafe auf Bewährung?

Der BGH beschied nun, dass das Landgericht Braunschweig darüber zu befinden hat, ob die Reststrafe nach Verbüßung von zwei Dritteln der verhängten Gesamtstrafe von einem Jahr und neun Monaten zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Zwei Drittel waren am 7. Juni verbüßt.

Selbst im Fall einer Genehmigung des Antrags käme B. vermutlich nicht auf freien Fuß. Zwischenzeitlich wurde er vom Landgericht Braunschweig wegen der Vergewaltigung einer 72-Jährigen an der Algarve im Jahr 2005 zu sieben Jahren Haft verurteilt. Diese Strafe wird derzeit vom Bundesgerichtshof geprüft und ist nicht rechtskräftig.

Anfang Juni wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft in Braunschweig gegen B. wegen des Verdachts ermittelt, das 2007 an der portugiesischen Algarve verschwundenen britischen Mädchens Madeleine „Maddie“ McCann ermordet zu haben. B. wohnte früher in Braunschweig und ist vielfach vorbestraft, auch wegen sexuellen Kindesmissbrauchs. (afp/sua)



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