BGH stärkt Bundestag bei Bundeswehreinsätzen im Ausland

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Karlsruhe hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt: Bei Gefahr im Verzug kann die Bundesregierung erst einmal alleine beschließen. Der Bundestag muss einer Fortsetzung dann aber zustimmen.Foto: Robertomolinos/dpa
Epoch Times23. September 2015
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte des Bundestages bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte gestärkt. Demnach gilt der sogenannte Parlamentsvorbehalt „allgemein für den Einsatz bewaffneter Streitkräfte“ im Ausland, wie das Gericht in Karlsruhe bestimmte.

Auch bei bewaffneten Rettungsmissionen muss der Bundestag daher befragt werden. Im konkreten Fall ging es um einen Rettungseinsatz deutscher Soldaten im Bürgerkriegsland Libyen 2011. (Az.: 2 BvE 6/11)

Im Februar 2011 hatte die Bundeswehr 132 Deutsche und EU-Bürger aus der Wüstenstadt Nafurah gerettet. Die Grünen-Bundestagsfraktion hatte in Karlsruhe geklagt. Sie kritisierte, dass der Bundestag hier nicht einmal nachträglich befragt wurde.

Die Klage wurde zwar abgewiesen. Inhaltlich gaben die Richter den Abgeordneten jedoch teilweise recht: Demnach hätte der Bundestag dem humanitären, aber bewaffneten Einsatz eigentlich zustimmen müssen – zumindest nachträglich.

Der Einsatz in der Libyschen Wüste war relativ kurz. Bereits 45 Minuten nach der Landung waren die Transall-Maschinen mit den Geretteten wieder in der Luft. Nach Beendigung einer Aktion mache eine nachträgliche Abstimmung des Parlaments keinen Sinn mehr, erläuterten die Richter. Allerdings müsse die Bundesregierung die Abgeordneten dann umgehend und ausführlich über den Einsatz informieren.

(dpa)


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