BGH-Urteil zu Kinderlärm: Grüne fordern „Kinderrechte“ im Grundgesetz

Die Grünen beharren auf die Aufnahme der "Kinderrechte" im Grundgesetz. Die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, sieht darin ein "wichtiges Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft".
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Grundgesetz.Foto: Monika Skolimowska/zb/dpa/dpa
Epoch Times14. Dezember 2019

Nach dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Thema Kinderlärm fordern die Grünen weitergehende Schritte zur „Stärkung der Familien“.

„Ein wichtiges Signal für eine kinderfreundliche Gesellschaft wäre die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz“, sagte die stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Dörner, den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ (Sonntagsausgaben). Dafür müsse es eine Formulierung geben, „die sicherstellt, dass die Rechte von Kindern in der Abwägung maßgeblich berücksichtigt werden müssen“.

Das BGH-Urteil setze „die Intention des Bundestags um, der zur Privilegierung von Kinderlärm extra das Emissionsrecht geändert hatte“, so die Grünen-Politikerin weiter.

Die stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Nadine Schön (CDU), begrüßte das Urteil: „Kindergeschrei ist Zukunftsmusik und keine Ruhestörung“, sagte sie. Das Urteil zeige, dass die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre wirkten.

„Eine familienfreundliche Gesellschaft zeigt sich daran, ob wir Kinder und Familien willkommen heißen. Dazu gehört auch, zu akzeptieren, dass es mal laut und lebhaft zugeht“, so die CDU-Politikerin weiter. Wenn Familien das Gefühl hätten, dass sie für die Gesellschaft eine Bereicherung und keine Beeinträchtigung seien, werde es auch mehr Kinder im Land geben, sagte Schön den Zeitungen des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“.

Der Bundesgerichtshof hatte am Freitag eine Klage von Wohnungseigentümern abgewiesen, die sich von einem Eltern-Kind-Zentrum in ihrem Haus gestört fühlen. (dts)

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