Bis 75.000 Euro Förderung für energetische Sanierung

In den nächsten 30 Jahren soll der Energiebedarf von Gebäuden massiv sinken, vor allem Heizungen sollen modernisiert werden. Die Kosten sind enorm. Nun sind die Förderprogramme der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ online.
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Für Hauseigentümer legte der Staat neue Förderprogramme zur energetischen Sanierung auf.Foto: iStock
Von 13. Juli 2021

Heizung, Dämmung, Fenster, erneuerbare Energien. Für die energetische Sanierung hat die Bundesregierung neue Förderprogramme beschlossen. Sanierungsförderung und Sanierungsberatung können dabei in einem Formular beantragt werden, was die „Welt“ als besondere Neuigkeit bezeichnet.

Bis 2050 – binnen 30 Jahren – soll der Primärenergiebedarf von Gebäuden um rund 80 Prozent gegenüber dem Stand von 2008 sinken. Mit der derzeitigen Sanierungsquote von einem Prozent jährlich ist das kaum zu schaffen. Aus dem Grund wurden die bisherigen Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm modernisiert, angeglichen und in neuen Förderprogrammen gebündelt.

Staat beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent

Zielgruppe der ab dem 1. Juli laufenden Förderprogramme sind Besitzer von Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie Eigentümer von Gewerbegebäuden oder kommunalen Gebäuden. Zu finden sind die Programme bei der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“.

Ausgeteilt werden – sofern man den Bürokratieaufwand auf sich nimmt – zinsgünstige Kredite und direkte Zuschüsse. Der Staat beteiligt sich anteilig, wobei der Prozentsatz bei einer Gebäudesanierung zwischen 25 und 50 Prozent liegt. Für einen Neubau oder den Kauf eines Effizienzhauses sind staatliche Fördermittel von 15 bis 22,5 Prozent möglich.

Neue Ölheizungen sind ab 2026 verboten und werden nicht unterstützt. Förderfähig sind hingegen Gas-Brennwertheizungen, die ohne größere Umbauten auch als hybride Anlage mit mehr als 50 Prozent erneuerbaren Energien genutzt werden könnten.

Andere förderfähige Heizungen sind Solarthermie-Anlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen und Heizungsanlagen, die erneuerbare Energien zur Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 80 Prozent einbinden.

Auch das Smart House ist förderfähig

Geld gibt es neben der grundlegenden Sanierung auch für Einzelmaßnahmen: die Dämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- oder Geschossdecken sowie den Einbau oder die Erneuerung von Fenstern und Außentüren. Unterstützt wird der Einbau oder die Erneuerung von sommerlichem Wärmeschutz, darunter werden außenliegende Sonnenschutzeinrichungen wie Außenrollos oder Markisen verstanden.

Gefördert werden kann neben dem Einbau von Lüftungsanlagen erstmals auch der Einbau von Digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen.

Unter bestimmten Bedingungen sind Fördersummen bis 75.000 Euro möglich. Diese Maximalsumme können Sanierungswillige erhalten, wenn die Stufe „Effizienz­haus 40“ erreicht wird. Eine neu eingebaute Heizungsanlage auf der Basis erneuerbarer Energien muss dabei mindestens 55 Prozent des Energiebedarfs des Gebäudes decken. Konkret bedeutet das aber auch, dass ein Eigentümer 150.000 Euro ausgeben muss, um 75.000 Euro zu erhalten.

Eine Sanierung wird gefördert, wenn der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude mindestens fünf Jahre zurückliegt. Eigentümern wird empfohlen, sich wegen der Komplexität an einen Energieberater zu wenden.

Kritik: Technologische Sackgasse

Die ambitionierten Ziele sind nicht unumstritten. „Zu glauben, dass wir das Klimathema durch immer höhere Energiestandards klären können, ist ein Fehler“, kritisiert Axel Gedaschko, Präsident des GdW, dem Spitzenverband der Wohnungswirtschaft. Noch mehr Dämmung und noch mehr Technik würden in die falsche Richtung führen und zwar in Richtung Unbezahlbarkeit.

Technologisch gerate der Klimaschutz für Wohngebäude in eine Sackgasse, so die Einschätzung der Wohnungswirtschaft. Einerseits werden die Ansprüche an Wärmedämmung, erneuerbare Energien und Steueranlagen stetig nach oben geschraubt.

Andererseits sind bereits viele Gebäude teilweise saniert. Sollte nun die Energieeffizienz des Gebäudes weiter gesteigert werden, könne das nur gelingen, indem, vereinfacht gesagt, die bisherige Dämmung abgerissen würde und eine neue, noch dickere angebracht werde. Allerdings stünden Nutzen und Aufwand dafür nicht mehr in einem vernünftigen Verhältnis.

Gedaschko weist darauf hin, dass sich seit dem Jahr 2000 die Bauwerkskosten um rund 80 Prozent verteuerten. Die Lebenshaltungskosten stiegen in dieser Zeitspanne jedoch nur um rund 35 Prozent. Die Differenz zeige, dass sich immer weniger Menschen ein Eigenheim oder eine Wohnung leisten könnten.

Neben den rein technischen Problemen werden zudem Baustoffe immer teurer. Auch die neuen Regeln der Bauschutt-Entsorgung und die steigenden Boden- und Grundstückspreise erhöhen die Kosten für Eigentümer.

„Investitionen und Besitz sollen zur Qual werden“

Eine Verteuerung von Wohneigentum erscheint gewollt, wenn man den dreistufigen Plan „Das rote Berlin – Strategien für eine sozialistische Stadt“ betrachtet. Das Papier wurde im Juni 2018 von der Interventionistischen Linke Berlin (IL) veröffentlicht. Würde der Berliner rot-rot-grüne Senat nicht durch das Papier vor sich hergetrieben, Eigentümer sowie die Immobilienbranche nicht bundesweit davon bedroht und die Politik nicht peu à peu in diese Richtung gedrückt, wäre dieser Plan wohl längst vergessen.

In Kreisen von Wirtschaft und Politik wird der Strategieplan nach Angaben des „Cicero“ als Warnung herumgereicht und ernst genommen. Darin heißt es: „Wir befürworten den Zusammenbruch der Immobilienpreise … Eigentum ist keine Lösung. Eigentum ist Diebstahl.“

Als erster Schritt soll der private Immobilienmarkt so reguliert und besteuert werden, dass Investitionen und Besitz zur Qual würden. Investoren sollen massiv besteuert werden. Sobald die Gewinne sinken, würden Immobilienwerte kollabieren. Der private Wohnungsmarkt soll verdrängt werden.

Im zweiten Schritt werden die entwerteten Immobilien massenhaft von Genossenschaften und städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufgekauft. Als dritter Schritt soll privates Eigentum konsequent in öffentliches Eigentum überführt werden. Hinzu käme eine effektive Besteuerung und die Demokratisierung bestehender und neuer öffentlicher Wohnungsbaugesellschaften.

Das eigentliche Ziel ist die Abschaffung des privaten Wohnungsmarktes und des Privateigentums. Konkret gesagt: die Einführung des Sozialismus. Es könne daher gar nicht genug Vorschriften, Regelungen, Steuern und Investitionshindernisse geben, um die Grundlage des Geschäftes mit dem Wohnen zu beseitigen.



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