Bis Ende 2020 sind rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen – Fristen sollen verlängert werden

Für Asylentscheidungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 sollen die Fristen für die Überprüfung des Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge verlängert werden. Sonst drohe eine erneute Überlastung der Behörde.
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Drei Migranten auf dem Weg von Frankreich nach Großbritannien, August, 2018 (Symbolbild).Foto: STR/AFP/Getty Images
Epoch Times2. März 2019

Um eine erneute Überlastung des zuständigen Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zu verhindern, soll die Drei-Jahres-Frist für die Überprüfung des Schutzstatus anerkannter Flüchtlinge verlängert werden.

Asylsuchende sollen zudem künftig im Regelfall 18 Monate in den großen Aufnahmeeinrichtungen bleiben. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete das Bundesinnenministerium am Freitag zur Abstimmung an die anderen Ressorts weiter, wie dpa in Koalitionskreisen erfuhr.

Frist von vier bis fünf Jahren

Die je nach Datum der Anerkennung auf vier bis fünf Jahre verlängerte Frist für die Prüfung soll nur für Asylentscheidungen aus den Jahren 2015, 2016 und 2017 gelten. Die Bundesregierung will so sicherstellen, dass das BAMF die vielen Entscheidungen über Asyl- und Flüchtlingsschutz aus dieser Zeit ohne übermäßigen Zeitdruck überprüfen kann.

Wenn das BAMF die Anträge ohne Fristverlängerung abarbeiten müsste, würde wohl ein erneuter Stau bei der Bearbeitung neuer Asylanträge drohen, weil hier Kapazitäten fehlen würden. Falls das Flüchtlingsamt dann die derzeit noch kürzeren Fristen für die Widerrufsprüfung verstreichen ließe, würden immer mehr Flüchtlinge eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen, ohne dass ihre Fälle noch einmal begutachtet worden wären.

Bevor die Ausländerbehörde eine Niederlassungserlaubnis erteilt, prüft das BAMF, ob die Situation im Herkunftsland des Flüchtlings immer noch so ist, dass er nicht zurückkehren kann. Außerdem ist die sogenannte Widerrufs- und Rücknahmeprüfung auch ein Anlass abzufragen, ob es neue Erkenntnisse zur Identität des Menschen gibt. Das ist inzwischen leichter möglich, da die Flüchtlinge und Migranten jetzt verpflichtet sind, für die Überprüfung noch einmal beim BAMF zu erscheinen.

Bis Ende 2020 sind rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen

Die Arbeitsbelastung in der Behörde war zwischen 2015 und 2017 aufgrund der hohen Zahl von Asylbewerbern enorm. Das führte auch zu Fehlentscheidungen. Schlagzeilen machte der deutsche Soldat Franco A., der als syrischer Flüchtling anerkannt worden war. Die Zahl der Asylfälle, in denen bei der Prüfung der Schutz entzogen wurde, lag jedoch im vergangenen Jahr bei nur rund einem Prozent. Allerdings gilt die Mitwirkungspflicht für die Flüchtlinge erst seit dem 12. Dezember 2018.

BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer hatte schon im Herbst vergangenen Jahres bei einer Anhörung im Bundestag darauf hingewiesen, dass seine Behörde bis Ende 2020 rund 773.000 Asylbescheide zu überprüfen habe – davon gut 400.000 im nächsten Jahr und rund 300.000 im Jahr 2020. Dies sei eine „bis dato einmalige“ Herausforderung. (dpa)



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