Bislang höchste Strafe in Prozess um Hamburger G20-Krawalle verhängt

Drei Jahren und sechs Monaten Haft für Vorbestraften und einen Flaschenwurf in Hamburg zum G20-Gipfel.
Titelbild
Der Protestmarathon in Hamburg gegen die G20-Politik.Foto: Markus Scholz/dpa
Epoch Times9. Januar 2018

Rund sechs Monate nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfel in Hamburg ist 28-jähriger Randalierer zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Die am Dienstag vom Amtsgericht der Hansestadt verhängte Strafe ist die bislang höchste in einem Prozess wegen der Krawalle von Anfang Juli.

Nach Angaben eines Sprechers sah es das Gericht als erwiesen an, dass der in Hamburg lebende Deutsche in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli den Boden einer Bierflasche abschlug, um das scharfkantige Geschoss während Ausschreitungen auf Polizisten zu werfen. Ein Beamter wurde davon an der Hand verletzt. Die bislang höchste Strafe betrug drei Jahre und drei Monate.

Nach Gerichtsangaben war es das 27. Urteil in einem Verfahren wegen der G20-Ausschreitungen. Die meisten Strafen sind noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft eröffnete bereits hunderte Strafverfahren gegen bekannte oder unbekannte Täter. Eine Sonderkommission der Polizei ermittelt auch weiterhin.

Während des G20-Gipfels hatte es in der Hamburg tagelang schwere Krawalle gegeben. Trotz des Einsatzes von mehr als 20.000 Polizisten zündeten Randalierer zahlreiche Autos an und plünderten Geschäfte. Hunderte Polizisten wurden verletzt.

Die Höhe der Strafe wegen gefährlicher Körperverletzung und anderer Delikte begründete das Gericht laut Sprecher unter anderem damit, dass der Angeklagte offensichtlich bewusst in der Absicht gehandelt habe, Polizisten zu verletzten. Das sei bei der Strafzumessung „besonders schwerwiegend“ gewertet worden.

Eine Rolle spielte laut Gericht aber auch, dass der Mann wegen zahlreicher – teilweise auch einschlägiger Taten – vorbestraft war. Er hatte bereits mehrfach Haftstrafen verbüßte und befand sich während der angeklagten Tat zudem in einer laufenden Bewährung. (afp)



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