Bistum bezahlte für Woelki 500.000 Euro Spielschulden und 600.000 Steuern

500.000 Euro Schulden häuft ein Priester an - das Erzbistum Köln springt ein. Und bedient sich dabei am gleichen Sondervermögen, aus dem Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigt werden.
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Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki. Köln am 23. März 2021.Foto: Andreas Rentz/Getty Images
Epoch Times16. April 2022

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Die Tilgung der Schulden eines Priesters in Höhe von knapp 500.000 Euro durch das Erzbistum Köln stößt in Teilen der Kirche auf scharfe Kritik.

Das Geld für die Schuldentilgung stamme aus dem gleichen kirchlichen Sondervermögen, aus dem im Erzbistum auch die Opfer sexuellen Missbrauchs entschädigt würden, sagte der Sprecher des Betroffenenbeirats der Deutschen Bischofskonferenz, Johannes Norpoth, dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Doch zeige sich das Erzbistum bei ihnen deutlich weniger großzügig.

Opfer sexualisierter Gewalt in der Kirche kämpften seit Jahren für eine wirkliche Anerkennung ihres Leids, sagte Norpoth. 60 Prozent der Antragsstellenden erhielten weniger als 20.000 Euro.

Kritikerin: Opfer werden „mit lächerlichen Summen abgespeist“

„Opfer von Sexualstraftaten, teilweise ohne gesicherte Einnahmen wie bei einem Priester, werden mit einem Betrag abgespeist, welcher weniger als zwei Prozent von dem beträgt, was die Kirche als Ausgleich für die selbst verschuldete finanzielle Schieflage eines Priesters zu zahlen bereit war“, kritisierte er.

Die Sprecherin der Reform-Initiative Maria 2.0 Rheinland, Maria Mesrian, sprach von verantwortungslosem Finanzgebaren. Betroffene sexuellen Missbrauchs würden „mit lächerlichen Summen abgespeist, während Millionen für eine überflüssige Hochschule oder eben für die privaten Spielschulden eines Priesters verschleudert werden“, sagte sie der Zeitung.

Das Erzbistum hatte nach eigenen Angaben insgesamt sogar 1,15 Millionen Euro für den überschuldeten Priester gezahlt. Der Priester habe knapp 500.000 Euro Schulden gehabt, hatte ein Sprecher des Erzbistums gesagt. Die Schulden habe das Erzbistum in mehreren Tranchen beglichen, um dem Geistlichen in seiner akuten Notlage zu helfen.

Nachträgliche Versteuerung kostete zusätzlich 650.000 Euro

Nach intensiven steuerrechtlichen Überprüfungen sei man dann zu der Erkenntnis gekommen, dass diese Zuwendungen steuerpflichtig seien. Die nachträgliche Versteuerung samt Zinsen habe das Erzbistum dann nochmal knapp 650.000 Euro gekostet.

Die Mittel seien zum Teil aus einem Sondervermögen entnommen worden, aus dem auch die Zahlungen an Opfer sexuellen Missbrauchs geleistet würden. Die Lohnsteuerbegleichung plus Zinsen sei hingegen aus dem Personalkostenbudget des Erzbistums bezahlt worden, sagte der Sprecher. (dpa/red)



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