Bluttest auf Downsyndrom soll Kassenleistung werden

Die gesetzlichen Krankenkassen sollen künftig einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen – allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe.
Titelbild
Schwangere Frau (Symbolbild).Foto: kjekol/iStock
Epoch Times16. März 2019

Die gesetzlichen Krankenkassen werden künftig voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Downsyndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf habe sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz geeinigt, berichtet der „Spiegel“ in seiner aktuellen Ausgabe.

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern wolle demnach vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen sollen – allerdings nur dann, wenn es besondere Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft gebe.

Noch umstritten seien Details. So fordern die Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben.

Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesausschuss ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung wird voraussichtlich im Spätsommer fallen. (dts)



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