Bochum will den Islamist Sami A. nicht zurück – Stadt legt gegen Rückführung Beschwerde ein

Bochum will den Islamist Sami A. nicht zurück. Die Stadt hat eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Mannes eingelegt.
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Eine Abschiebung.Foto:  Patrick Seeger/dpa
Epoch Times18. Juli 2018

Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Islamisten Sami A. hat die Stadt Bochum Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen zur Rückholung des Mannes eingelegt.

Die Beschwerde ging am Mittwoch beim Oberverwaltungsgericht Münster ein, wie das Gericht mitteilte. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte am Freitag entschieden, dass die Abschiebung des als islamistischen Gefährders eingestuften Mannes rückgängig gemacht werden müsse, da ihm in Tunesien Folter drohen könne.

Eine Begründung enthielt die Beschwerde zunächst nicht, wie das OVG Münster weiter mitteilte. Dafür habe die Stadt Bochum bis zum 13. August Zeit.

Der zuletzt in Bochum wohnende Tunesier – der als Leibwächter Bin Ladens gilt – war am Freitagmorgen in sein Herkunftsland abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Vortag ein Abschiebeverbot bestätigt hatte.

Daraufhin entschied das Gelsenkirchener Gericht am späten Freitagnachmittag, die Abschiebung sei „grob rechtswidrig“ und verletze „grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“. Sie müsse daher „von der Ausländerbehörde rückgängig gemacht werden“. (afp)



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