Böhmermann gegen Erdogan: Berufungsprozess startet vor Hamburger OLG – Satiriker fühlt sich vom Staat verlassen

Vor dem Hamburger Oberlandesgericht beginnt der Berufungsprozess zum Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Beide akzeptierten das Urteil der Voristanz nicht.
Titelbild
Werden keine Freunde mehr: Jan Böhmermann und der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan. Fotos: Jörg Carstensen/Toms KalninsFoto: dpa/EPA/dpa
Epoch Times26. Februar 2018

Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) verhandelt ab Dienstag (14.30 Uhr) über das Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan. Die Richter müssen in einer Berufungsverhandlung klären, ob das vom Hamburger Landgericht im vergangenen Jahr bestätigte zivilrechtliche Verbot der meisten Textpassagen bestehen bleibt oder gekippt wird. Sowohl Böhmermann als auch Erdogan akzeptierten die Entscheidung der Vorinstanz nicht und legten Berufung ein.

Mit einer Entscheidung des OLG bereits am Dienstag ist nicht zu rechnen.

Böhmermann fühlt sich vom Staat verlassen

Der Satiriker fühlt sich in den Konflikten um sein Schmähgedicht über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan von der Bundesregierung generell im Stich gelassen. „Staatliche Akteure müssen die Grundrechte der Bürger schützen“, sagte er der „Rheinischen Post“ aus Düsseldorf vom Freitag.

„Wenn es den Menschen selbst überlassen ist, sich vor Feinden der Meinungsfreiheit zu schützen, muss man den Staat in Frage stellen“, sagte der 37-Jährige. Er hatte vor fast zwei Jahren in der ZDF-Sendung „Neo Magazin Royale“ ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan unter anderem in drastischen Worten sexueller Handlungen wie Pädophilie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor.

Strafrechtlich blieb die Angelegenheit für den Moderator folgenlos, zivilrechtlich aber unterlag er bisher. Das Hamburger Landgericht verbot das Gedicht weitgehend. (afp)



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