Böse Überraschung 2021? Kurzarbeitergeld wegen Corona könnte zu Steuernachzahlungen führen

Die FDP hatte zuerst darauf hingewiesen, nun sieht man auch in der Union Handlungsbedarf: Corona-bedingt erhaltenes Kurzarbeitergeld bleibt selbst zwar steuerfrei, muss jedoch als Einkommen deklariert werden. In Summe könnte deshalb sogar eine Steuernachzahlung drohen.
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Münzen und Banknoten.Foto: iStock
Von 20. Juli 2020

„Noch etwas Zeit“ sieht die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann, bezüglich einer möglichen Sonderregelung zur steuerlichen Behandlung von Corona-bedingtem Kurzarbeitergeld. Unterbleibt eine solche, könnte vielen unselbstständigen Erwerbstätigen im kommenden Jahr eine Steuernachzahlung drohen: Das Kurzarbeitergeld wird nach derzeitigem Stand substanziell nicht anders behandelt als ein Nebenverdienst, der zum regulären sozialversicherungspflichtigen Einkommen dazu tritt – und als eigene Form des Einkommens deklariert werden muss.

„Es steigt schlichtweg der Steuersatz“

Wie die „Tagesschau“ berichtet, müssen die etwa sieben Millionen Menschen, die in Deutschland infolge der Corona-Krise in Kurzarbeit sind, das Kurzarbeitergeld in der Steuererklärung des kommenden Jahres als Einkommen deklarieren.

Obwohl das Kurzarbeitergeld dafür gedacht ist, die negativen Folgen des temporären Wegfalls von regulärem lohnsteuerpflichtigem Gehalt zumindest teilweise ausgleichen, wird anders als bei diesem keine Lohnsteuer darauf abgeführt. Als Einkommen gilt es dennoch. Deshalb muss es in Form einer Extra-Steuererklärung deklariert werden, und in einigen Fällen kann ein Steuerpflichtiger dadurch in die Progressionsfalle geraten.

„Es steigt schlichtweg der Steuersatz“, schildert Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine gegenüber der Nachrichtensendung den möglichen Effekt des Kurzarbeitergeldes.

Kurzarbeitergeld in Corona-Zeiten als Nettolohn-Surrogat wahrgenommen

Zwar bleibe dieses selbst steuerfrei. Wenn aber der Bezug von Kurzarbeitergeld in Kombination mit den regulären Einkünften dazu führen sollte, dass das Einkommen insgesamt steigt und eine Progressionsschwelle überschritten wird, könnte in Summe eine Nachzahlung drohen. Entscheidend ist das Verhältnis zwischen bereits regulär abgeführter Lohnsteuer und gesamter Steuerschuld. Ist diese durch die abgeführte Lohnsteuer bereits abgegolten, scheidet eine Nachzahlung aus, im günstigen Fall gibt es sogar eine Erstattung. Rauhöft erklärt, dass dies überall dort der Fall sein dürfte, wo Corona-bedingt überhaupt nicht gearbeitet werden konnte:

„Wer in bestimmten Monaten ausschließlich Kurzarbeitergeld bezogen hat, also null Stunden gearbeitet hat, und übrige Monate des Jahres voll gearbeitet hat, der wird in der Regel eine Steuererstattung bekommen.“

Allerdings könnte eine böse Überraschung dort drohen, wo jemand zumindest tageweise regulär arbeiten konnte und das Kurzarbeitergeld für die übrige Zeit bezogen hatte, die auf die reguläre Wochenarbeitszeit fehlte. Wer von dem Kurzarbeitergeld keinen Prozentsatz für exakt diesen Fall zurückgelegt hatte, stünde dann vor einem Problem – und dies dürfte auf eine Vielzahl an Betroffenen zutreffen, die das Kurzarbeitergeld vor allem als Ersatz für ausbleibendes Nettoeinkommen wahrgenommen hatten.

Union will weitere Bedenkzeit

Die FDP im Bundestag hatte bereits vor Wochen vor einem solchen Szenario gewarnt. Ihre Abgeordnete Katja Hessel, die auch dem Finanzausschuss vorsitzt, erneuerte gegenüber der Tagesschau die Forderung, für dieses Jahr den Progressionsvorbehalt auszusetzen. Es sei nicht fair, Menschen erst Geld zu geben, um unverschuldete Engpässe überbrücken zu können, und im Jahr darauf einen Teil davon wieder einzukassieren.

„Es ist zwar normalerweise ein gerechtes System“, meint Hessel, „aber in Zeiten von Corona ist halt leider vieles anders.“

Bereits im Juni wurde ein entsprechender Antrag der FDP mit den Stimmen der Koalition abgelehnt. Antje Tillmann von der Union ist die Problematik, sie sieht jedoch noch Zeit, um eine tragfähige Lösung zu entwickeln. Immerhin falle die mögliche ja erst im nächsten Jahr an. Bis dahin könne man „ganz in Ruhe überlegen können, ob wir darauf noch reagieren“.



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