Bolzplatz stört Mieter: BGH verhandelt über Fußball-Lärm

Karlsruhe (dpa) - Müssen Mieter den Lärm eines benachbarten Bolzplatzes dulden oder dürfen sie die Miete mindern? Diese Frage will der Bundesgerichtshof (BGH) klären.  Ein Urteil ist noch für heute zu erwarten. (Az.: VIII ZR 197/14) Dem BGH…
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In Hamburg hatten Mieter ihre Miete gekürzt, weil sie sich vom Lärm eines benachbarten Bolzplatzes gestört fühlten.Foto: Markus Scholz/dpa
Epoch Times29. April 2015
Müssen Mieter den Lärm eines benachbarten Bolzplatzes dulden oder dürfen sie die Miete mindern? Diese Frage will der Bundesgerichtshof (BGH) klären.  Ein Urteil ist noch für heute zu erwarten. (Az.: VIII ZR 197/14)

Dem BGH liegt folgender Fall vor: Mieter in Hamburg hatten ihre Miete um 20 Prozent gekürzt. Sie wollen den Lärm von einem benachbarten Bolzplatz nicht mehr hinnehmen. Ihre Vermieter verklagten sie.

Die Mieter hatten die Erdgeschosswohnung 1993 gemietet. Sie liegt direkt neben einer Schule. 2010 wurde auf dem Schulgelände ein neuer Bolzplatz gebaut – 20 Meter von der Terrasse des Paares entfernt. Eigentlich sollen auf dem Bolzplatz mit hohem Metallzaun und einem Tor nur Kinder bis zu zwölf Jahren spielen und das auch nur unter der Woche bis 18.00 Uhr.

Die Mieter sehen sich jedoch von Jugendlichen gestört, die außerhalb der Öffnungszeiten des Platzes kicken. Ab Sommer 2010 beschwerten sie sich daher bei ihren Vermietern über Lärmbelästigungen. „Dabei geht es ihnen nicht um spielende Kinder“, sagte die Hamburger Anwältin der Mieter Catharina Narjes. Wegen des Lärms der Jugendlichen könnten ihre Mandanten ihre Terrasse jedoch kaum noch nutzen.

Die Vorinstanzen billigten die Mietminderung: Während der Schulzeiten müsse das Paar den Lärm zwar akzeptieren, entschied das Landgericht Hamburg zuletzt. Beim Abschluss des Mietvertrages 1993 hätten sie die Entwicklungen auf dem Bolzplatz aber noch nicht absehen können. Dieser Lärm sei nicht vom Mietvertrag umfasst, die Mieter dürften also kürzen.

Eine Norm, wonach Lebensäußerungen von Kindern nicht als Lärm zu bewerten und daher zu akzeptieren sind, wendeten die Richter nicht an. Der BGH wird klären müssen, ob das Urteil richtig war.

(dpa)


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