Wird eine Neuauszählung verschleppt?
Brandbrief: Wagenknecht schreibt wegen Neuauszählung an Klöckner
Das BSW wendet sich mit einem Brandbrief an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Sie werfen dem Parlament vor, auf Zeit zu spielen. Es geht um eine Neuauszählung des Bundestages.

Sahra Wagenknecht und das BSW wirft dem Parlament vor, auf Zeit zu spielen (Symbolbild).
Foto: via dts Nachrichtenagentur
In ihrem Kampf um die Neuauszählung der Bundestagswahl hat sich BSW-Chefin Sahra Wagenknecht gemeinsam mit ihrer Co-Parteichefin Amira Mohamed Ali mit einem Brandbrief direkt an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) gewandt.
Ihre Forderung: Die Bundestagspräsidentin solle dafür sorgen, dass der Wahlprüfungsausschuss rasch über die Forderung der Partei entscheidet.
In dem Schreiben, über das der „Stern“ berichtet, äußern die beiden Parteichefinnen „große Sorge über den Umgang des Deutschen Bundestags mit dem Wahleinspruch“. Das BSW habe ausführlich begründet, wieso eine Neuauszählung der Bundestagswahl „verfassungsrechtlich zwingend“ sei.
BSW: Parlament spielt auf Zeit
Wagenknecht und Mohamed Ali werfen daher dem Parlament vor, gezielt auf Zeit zu spielen: „Das Hinauszögern einer Entscheidung über unseren Wahleinspruch lässt große Zweifel darüber aufkommen, ob der Wahlprüfungsausschuss und damit auch der Deutsche Bundestag seine Verpflichtungen ernst nimmt.“
Die beiden Parteichefinnen fordern Klöckner auf, „als Präsidentin des Deutschen Bundestags sicherzustellen, dass das Parlament den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht“ werde.
Wagenknecht und Mohamed Ali verwiesen dabei auf einen Beschluss des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. August. Darin heißt es: „Der Deutsche Bundestag hat über Wahleinsprüche binnen angemessener Frist zu entscheiden.“ Die Co-Vorsitzenden warnen vor einer „weiteren Verschleppung“ der Entscheidung.
Klöckner müsse Auskunft geben, ansonsten werde sich das BSW erneut an Karlsruhe wenden: „Sollte das Verfahren weiter hinausgezögert werden, sehen wir uns gezwungen, das Bundesverfassungsgericht wegen des dann offenkundigen Verstoßes des Bundestags gegen die von dem Verfassungsgericht aufgestellten Anforderungen an die Wahlprüfung erneut anzurufen.“ (dts/red)
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