Brandenburg stoppt Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden

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Strafzettel und Bußgeldbescheid.Foto: iStock
Epoch Times16. Juli 2020

Im Streit um die Reform des Bußgeldkatalogs für Temposünder stoppt auch Brandenburg die Vollstreckung von rechtskräftigen Bußgeldbescheiden. Außerdem werden ab sofort alle Fahrverbote aufgehoben, die nach altem Bußgeldkatalog nicht verhängt worden wären, wie Innenminister Michael Stübgen (CDU) am Donnerstag mitteilte.

„Bereits abgegebene Führerscheine müssten in diesem Fall unverzüglich zurückgesandt werden“, teilte das Ministerium mit. Darüber hinaus müssten Bußgelder auch bei bereits rechtskräftigen Bescheiden vorerst nicht bezahlt werden.

„Die Bürger haben vollkommen zu Recht den Anspruch an den Staat, dass er rechtlich einwandfrei handelt“, erklärte Stübgen. Er habe daher „vollstes Verständnis für den Ärger der Menschen über das große Durcheinander, das uns mit der Änderung des Bußgeldes beschert wurde“. Bereits seit Anfang Juli wird der neue Bußgeldkatalog nicht mehr angewandt. Uneinigkeit herrscht in den Ländern noch darüber, wie mit rechtskräftigen Bescheiden zu verfahren ist.

Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die Länder dazu aufgefordert, wieder den alten bis Ende April geltenden Bußgeldkatalog anzuwenden. Wegen eines Formfehlers in der Novelle sind die umstrittene Neuregelung und der Bußgeld-Katalog nicht rechtskräftig.

Scheuer will die Korrektur dieses Fehlers mit einer Entschärfung der Strafen für Tempoverstöße verbinden. Strittig ist vor allem das geplante einmonatige Fahrverbot bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 Stundenkilometer innerorts und 26 Stundenkilometer außerorts. (afp)



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