Eilverfahren vor Gericht
Brandenburger Verfassungsschutz setzt AfD-Hochstufung aus – Union will AfD vom Ausschuss fernhalten
Vor gut zwei Wochen wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz in Brandenburg die AfD als rechtsextremistisch einstuft. Damit ist nun schon wieder Schluss.

Die AfD in Brandenburg wehrt sich juristisch gegen ihre Hochstufung zur gesichert rechtsextremistischen Bestrebung. (Archivbild)
Foto: Britta Pedersen/dpa
Brandenburgs Verfassungsschutz setzt die Einstufung der Landes-AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung wegen eines Rechtsstreits vorerst aus. Der Nachrichtendienst gab nach einer Klage der Partei gegen die Hochstufung eine sogenannte Stillhalteerklärung ab, wie das Innenministerium in Potsdam mitteilte.
Bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor Gericht gilt der AfD-Landesverband weiterhin als Verdachtsfall.
Damit komme man einer Aufforderung des Verwaltungsgerichts in Potsdam nach, hieß es. Die Stillhalteerklärung gebe „dem Gericht – auch angesichts des noch anhängigen Verfahrens zur Einstufung als Verdachtsfall – die Möglichkeit zur vertieften Befassung“.
Ausschuss-Stellvertreter-Posten
Nach dem Willen der Union soll die AfD in den Bundestagsausschüssen auch keine stellvertretenden Vorsitze erhalten. Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger (CDU) sagte der „Augsburger Allgemeinen“ vom Samstag:
Spätestens seit der Einstufung der AfD als gesichert rechtsextrem erscheine es, „nicht vertretbar, Kandidaten dieser Partei mit der Leitung eines Bundestagsausschusses zu betrauen, auch nicht in stellvertretender Funktion“. Die Unionsfraktion werde daher „keine Empfehlung geben, Kandidaten der AfD zu unterstützen“.
Die Wahl sei jedoch Sache der jeweiligen Ausschussmitglieder, stellte Bilger. „Jeder Abgeordnete entscheidet letztendlich eigenständig, wem er bei der geheimen Wahl der stellvertretenden Ausschussvorsitze die Stimme gibt – oder eben nicht.“
Die AfD hatte in sechs von 24 Bundestagsausschüsse einem festgelegten Schlüssel zufolge das Vorschlagsrecht für den Vorsitz. Ihre Kandidaten fielen bei den Vorsitz-Wahlen am Mittwoch jedoch durch.
Der Verfassungsschutz hatte die gesamte AfD Anfang Mai als gesichert rechtsextremistisch eingestuft – dies wenige Tage später aber vorläufig ausgesetzt. Grund ist ein Eilantrag der AfD gegen die Einstufung, über den das Verwaltungsgericht Köln zuerst entscheiden soll.
Gutachten wird zunächst nicht veröffentlicht
„Dies hat zur Folge, dass bis zum Abschluss des Eilverfahrens durch das Land Brandenburg nicht über die Hochstufung berichtet und der AfD-Landesverband Brandenburg weiterhin als Verdachtsfall behandelt wird“, teilte das Ministerium weiter mit.
Damit sei zunächst auch ausgeschlossen, dass das Gutachten für die Hochstufung der AfD durch den Verfassungsschutz veröffentlicht wird. Die Stillhaltezusage bedeutet nicht, dass die Verfassungsschützer ihre Einstufung inhaltlich zurücknehmen.
Der Landesverfassungsschutz hatte den AfD-Landesverband vom Verdachtsfall zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft, was am 7. Mai bekannt wurde. Die AfD reichte daraufhin eine Klage und einen Eilantrag gegen diese Einstufung beim Verwaltungsgericht ein.
Verfassungsschutz hat auch im Bund Stillhaltezusage abgegeben
Die Hochstufung der AfD hatte auch deshalb für Wirbel gesorgt, weil wegen der Kommunikation in dem Fall zunächst Landesverfassungsschutzchef Jörg Müller seinen Posten verlor. Vor einer Woche trat dann Landesinnenministerin Katrin Lange (SPD) zurück.
Der Sachstand in Brandenburg bei Einstufung der AfD ähnelt nun dem auf Bundesebene. Hier hatte der Verfassungsschutz Anfang Mai die gesamte AfD als gesichert rechtsextremistisch hochgestuft. Bis zu einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln über einen Eilantrag der Partei legt das Bundesamt für Verfassungsschutz die neue Einstufung jedoch auf Eis und führt die AfD zunächst weiter nur als sogenannten Verdachtsfall. (dpa/red)
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.
0
Kommentare
Noch keine Kommentare – schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel.