Bremen: Asylbewerber aus Maghreb-Staaten überdurchschnittlich oft in Kriminalstatistik erfasst

Die Gruppe der „Bürger in Wut“ (BIW) in der Bremischen Bürgerschaft wollte unter anderem wissen, wie viele Asylbewerber aus den Maghreb-Staaten 2018 in der Stadt lebten und wie viele von ihnen in diesem Zeitraum polizeilich in Erscheinung traten.
Von 7. März 2019

Asylsuchende aus den Maghrebstaaten wurden in der Freien Hansestadt Bremen im Jahr 2018 überdurchschnittlich häufig in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) registriert. Dies zeigt die Antwort des Bremer Senats auf eine Anfrage der Gruppe „Bürger in Wut“ (BIW).

Die Wählervereinigung rund um den früheren Polizeibeamten Jan Timke, die seit 2008 in der Bremischen Bürgerschaft vertreten ist, wollte wissen, wie viele Staatsbürger aus Algerien, Tunesien und Marokko, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen seien, sich derzeit im Land aufhielten. Auch nach der Zahl derjenigen unter den Genannten, die in einer vollziehbaren Weise ausreisepflichtig seien, erkundigte sich die Vereinigung.

Tatverdächtige: 159 männlich und fünf weiblich

Zudem fragten die BIW nach der Zahl jener Bürger von Maghreb-Staaten, die als Asylbewerber, Geduldete oder sich unerlaubt im Land Aufhältige während ihres Aufenthalts in Deutschland strafrechtlich in Erscheinung getreten seien.

Auch wollte die Gruppe wissen, wie viele Staatsbürger Algeriens, Tunesiens und Marokko 2018 aus Bremen abgeschoben worden oder freiwillig ausgereist seien und welche allfälligen Gründe für das Scheitern von Rückführungen in die Länder des Maghreb bestünden.

Der Antwort des Senats zufolge seien 2018 insgesamt 57 Personen aus Algerien, 78 aus Marokko und 29 aus Tunesien in der Polizeilichen Kriminalstatistik registriert worden, auf welche eines der genannten Kriterien zugetroffen habe. Von diesen Personen waren 159 männlich und fünf weiblich. Das Durchschnittsalter betrug 23,1 Jahre.

Ohne Berücksichtigung spezifisch ausländer- oder asylrechtlicher Straftatbestände reduzierten sich die Zahlen auf 47 Personen aus Algerien, 52 aus Marokko und 23 Personen aus Tunesien. Von den Genannten waren demnach 119 männlich und drei weiblich. Das Durchschnittsalter lag bei 23,6 Jahren.

Fehlende Dokumente und Abtauchen als Abschiebungshindernis

Zum Stichtag 31. Januar 2019 waren es demgegenüber lediglich 31 algerische, 24 marokkanische und 23 tunesische Staatsangehörige, die als Asylsuchende nach Deutschland gekommen seien und sich in Bremen aufhielten. Gleichzeitig waren zum gleichen Datum 52 algerische, 36 marokkanische und 17 tunesische Staatsangehörige ausreisepflichtig.

Geduldet wurde jeweils eine Mehrheit der Betroffenen: in 45 Fällen Aufenthalte von algerischen, in 24 von marokkanischen und in 12 von tunesischen Staatsangehörigen. Dabei handelte es sich nicht ausschließlich um abgelehnte Asylbewerber. Abgeschoben wurden demgegenüber 2018 nur sieben marokkanische, drei algerische und drei tunesische Staatsbürger. Das sind noch deutlich weniger als freiwillig ausreisten – 24 Personen nach Algerien, 20 Personen nach Tunesien und 20 Personen nach Marokko.

Der Senat nannte eine Vielzahl möglicher Gründe für ein Scheitern der Durchführung aufenthaltsbeendender Maßnahmen. In der Antwort des Senats hieß es:

„Neben der Problematik fehlender Pässe bzw. der Beschaffung von Passersatzpapieren sind insbesondere unmittelbar am Rückführungstag gescheiterte Abschiebungen häufig darauf zurückzuführen, dass die betreffende Person nicht angetroffen wird sowie kurzfristig entstandene Duldungsgründe (z. B. akute Erkrankung).“

Bremen auf Druck der Grünen gegen Einstufung als „sichere Herkunftsstaaten“

Vor dem Hintergrund der erhobenen Daten erachten es die BIW als besonders verantwortungslos, dass sich Bremen unter dem Druck der Grünen im Bundesrat gegen die Erklärung der Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern gestellt hatte.

Vor allem in Algerien und Marokko würden politische Oppositionelle verfolgt, begründete die grüne Finanzsenatorin Karoline Linnert im Februar gegenüber dem „Weser-Kurier“ diesen Schritt. Schwierig sei dort die Lage auch für Menschen mit einer „anderen sexuellen Orientierung“.

Kritiker dieser Auffassung führen ins Treffen, dass es in den beliebten Urlaubsländern Marokko und Tunesien keine politische Verfolgung und unmenschliche Behandlung der betreffenden Personengruppe durch den Staat gäbe. Insbesondere in größeren Städten gäbe es sogar internationales Publikum anziehende homosexuelle Szenetreffs. Für Algerien gibt es demgegenüber eine Teilreisewarnung des Auswärtigen Amtes, die sich auf einige Regionen des Landes bezieht.



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