Bremen: Klage der Schulleiterin gegen 19+5 Inklusionsklasse abgewiesen

Eine Schulleiterin in Bremen klagte gegen eine Entscheidung der Behörden, eine Schulklasse mit 19 regulären Schülern und fünf Schülern mit körperlicher oder geistiger Behinderung einzurichten. Sie blieb erfolglos.
Titelbild
Auf dem Weg zur Schule - Fahrdienste bringen Kinder mit Behinderungen täglich zum Untericht.Foto: iStock
Epoch Times12. Juli 2018

19 reguläre Schüler und fünf Schüler mit körperlicher oder geistiger Behinderung in einer Schulklasse – diese Klasse soll ein begehrtes Bremer Gymnasium einrichten. Die Schulleiterin Christel Kelm klagte gegen die Einrichtung dieser Inklusionsklasse.

Ihre Klage wurde Anfang Juli als nicht zulässig zurückgewiesen, schreibt die „Junge Freiheit“. Das Verwaltungsgericht Bremen begründete dies damit, dass die Beamtin nicht klagebefugt sei und ihre Bedenken nur verwaltungsintern geltend machen könne.

Die Stadt Bremen „könne aus Sicht des Gerichts den gemeinsamen Unterricht von Schülern mit und ohne Behinderung anordnen. Die Schulleiterin müsse die Anweisung der Senatorin für Kinder und Bildung hinnehmen.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Schulleiterin C. Kelm berief sich in ihrer Klage auf das Bremer Schulgesetz, Paragraf 20: „Unterricht in der Oberschule berücksichtigt die Neigungen und die Lernfähigkeit der (…) Schüler (…) auf unterschiedlichen Anforderungsniveaus und führt zu den entsprechenden Abschlüssen“. Ziel ist das Abitur, dazu müssen mindestens zwei Fremdsprachen erlernt werden.

Die sogenannte W+E-Klasse soll als 5. Klasse im Schuljahr 2018/19 eingerichtet werden. W+E steht für Beeinträchtigung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung, also für geistige und körperliche Behinderung.

Es stellt sich die Frage, wie geistig behinderte Schüler zwei Fremdsprachen lernen und die Hochschulreife schaffen sollen. Weiterhin müsste eine sonderpädagogische Förderung stattfinden, die kaum im normalen Schulalltag an einem Gymnasium zu leisten (oder zu bezahlen) ist.

Die Leidtragenden werden die 19 „normalen“ Kinder sein, die sich nicht in gleichem Maße auf das Abitur vorbereiten können wie die Schüler anderer Klassen.

(ks)



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