Bremer Clanchef Miri darf ab sofort aus Deutschland abgeschoben werden

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen lässt keine Zweifel offen: Die Richter sprachen der von Miri gegen die Asylentscheidung angestrengten Klage in ihrem Beschluss keine aufschiebende Wirkung zu. Er kann ab sofort abgeschoben werden.
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Das Verwaltungsgericht in Bremen lehnte den Eilantrag von Ibrahim Miri ab. Miri wurde nun abgeschoben.Foto: Carmen Jaspersen/dpa/dpa
Epoch Times22. November 2019

Der in Bremen in Abschiebehaft sitzende libanesische Clanchef Ibrahim Miri darf ab sofort abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in der Hansestadt am Freitag in einem unanfechtbaren Beschluss. Die deutschen Behörden müssen demnach nicht abwarten, bis abschließend über Miris Beschwerde gegen die Ablehnung seines neuen Asylbescheids entschieden ist. Zuvor hatte das Bremer Landgericht bereits Miris Haftbeschwerde abgelehnt.

Nach Gerichtsangaben sprachen die Richter der von Miri gegen die Asylentscheidung angestrengten Klage in ihrem Beschluss keine aufschiebende Wirkung zu. „Das bedeutet, dass eine Abschiebung vor Entscheidung über die Klage aus Rechtsgründen erfolgen kann“, hieß es in einer Mitteilung zum Urteil. Das Gericht habe „keine ernstlichen Zweifel“, dass die Ablehnung seines Asylbescheids zu Recht erfolgt sei.

Miri ist nach Angaben der deutschen Sicherheitsbehörden das Oberhaupt eines kriminellen Familienclans. Er wurde im Juli abgeschoben, reiste Ende Oktober mit Hilfe von Schleppern aber illegal wieder nach Deutschland ein. Er wurde in Bremen festgenommen und sitzt in Abschiebehaft.

Miri stellte einen neuen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge allerdings als unbegründet ablehnte. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht. Parallel reichte er beim Landgericht eine Haftbeschwerde ein. Diese wurde ebenfalls am Freitag abgelehnt. Sie richtete sich nur gegen die Fortdauer der Abschiebehaft. (afp)



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