Brüssel macht Drohungen wahr: EU verklagt Deutschland wegen hoher Nitratbelastung des Grundwassers

Unter anderem kritisiert Brüssel, dass in Deutschland nach wie vor erheblich mehr Dünger auf die Äcker aufgebracht werden dürfe, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten. Eine Begründung für diese Regelung konnte Berlin demnach nicht liefern. Weiterer Kritikpunkt sind die Sperrzeiten, in denen das Ausbringen von Gülle verboten ist. In Deutschland betragen sie derzeit nur maximal drei Monate.
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Kinder hinter einem Wasserfall. (Symbolbild)Foto: FRANK LEONHARDT/AFP/Getty Images
Epoch Times7. November 2016

Die EU-Kommission hat ihre Ankündigung wahr gemacht und Deutschland wegen Verstoßes gegen die Nitrat-Richtlinie vor dem Europäischen Gerichtshof verklag: Brüssel habe bereits am vergangenen Montag die Klageschrift eingereicht, berichtet der WDR.

In der Klageschrift erhebt die EU-Kommission demnach schwere Vorwürfe gegen Deutschland: Spätestens 2012, so die Ankläger, hätten Bund und Länder die Vorschriften zum Schutz der Gewässer vor zu viel Nitrat aus der Landwirtschaft verschärfen müssen. Denn schon damals hätten die von Berlin selbst vorgelegten Daten bewiesen, dass die geltenden Regelungen unwirksam seien. Die Wasserqualität habe sich über Jahre hinweg nicht verbessert, sondern tendenziell sogar verschlechtert.

Die entsprechende EU-Richtlinie schreibe für diesen Fall jedoch zwingend vor, dass die betroffenen Staaten in diesem Fall ihre Maßnahmen verschärfen müssen. Die Klageschrift führt laut WDR zahlreiche Beispiele an, die den mangelhaften Schutz der Gewässer vor Nitrat in Deutschland belegen sollen. Nicht selten, so die Autoren, habe die Bundesrepublik international geltende Bestimmungen verletzt, großzügige Ausnahmen gewährt und wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert.

Unter anderem kritisiert Brüssel, dass in Deutschland nach wie vor erheblich mehr Dünger auf die Äcker aufgebracht werden dürfe, als die Pflanzen überhaupt aufnehmen könnten. Eine Begründung für diese Regelung konnte Berlin demnach nicht liefern. Weiterer Kritikpunkt sind die Sperrzeiten, in denen das Ausbringen von Gülle verboten ist. In Deutschland betragen sie derzeit nur maximal drei Monate.

Stand der Wissenschaft, so die Kommission seien jedoch fünf bis sieben Monate Düngepause. Verärgert ist die EU-Kommission laut WDR auch darüber, dass sie immer wieder mit dem Verweis auf eine Reform der geltenden Dünge-Vorschriften hingehalten wurde. Die seit 2013 mehrfach angekündigte Novelle der Düngeverordnung ist bis heute nicht verabschiedet.

Mitte Oktober einigte sich die Koalition zwar nach langem Ringen auf eine Reform. Der nun eingereichten Klage der EU-Kommission sei damit aber keineswegs der Boden entzogen, erklärt der agrarpolitische Sprecher der SPD im Bundestag, Wilhelm Priesmeier, im WDR: „Erst mit Vorlage der neuen Düngeverordnung und der Novelle des Düngegesetzes können letztendlich die Kommission und der EuGH prüfen, ob den Vorgaben der Nitratrichtlinie genüge getan ist oder nicht. Ich befürchte, dass die jetzt vorliegende Novelle des Düngegesetzes und auch der Düngeverordnung nicht ausreichend sein wird“, so Priesmeier.

Sollte die Klage der EU-Kommission erfolgreich sein, droht der Bundesrepublik eine Strafe in Millionen-, möglicherweise auch in Milliarden-Höhe. Darüber hinaus, so befürchtet der SPD-Agrarexperte, könnten EU-Kommission und EuGH das neue Düngerecht „wieder kassieren“ und die Landwirtschaft in besonders belasteten Gebieten sogar ganz verbieten. (dts)



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