Brutaler Angriff sorgte für Entsetzen: Junge Männer nach tödlicher Prügelattacke auf 17-jährigen Niklas vor Gericht

Niklas' Tod löste bundesweit Entsetzen und Fassungslosigkeit aus. Nach einer Prügelattacke verstarb der 17-jährige Schüler im Krankenhaus. Die Gewalttat von Bad Godesberg war Mitauslöser einer Debatte über eine angeblich zunehmende Verrohung gerade junger Menschen.
Titelbild
Große Anteilnahme an dem Tod von Niklas P. an dem Ort, wo er zusammengeschlagen wurde.Foto: Matthias Kehrein/ETD
Epoch Times18. Januar 2017

Sechs Tage kämpfte der 17-jährige Niklas im Krankenhaus um sein Leben – doch am Ende erlag der Schüler den schweren Verletzungen, die er bei einer Prügelattacke am 7. Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg erlitten hatte.

Wegen des brutalen Angriffs müssen sich ab Freitag zwei junge Männer vor dem Bonner Landgericht verantworten. Dem zur Tatzeit 20-jährigen Hauptangeklagten Walid S. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen, seinem damals 21 Jahre alten Mitangeklagten Roman W. vorsätzliche Körperverletzung.

Niklas‘ Tod löste bundesweit Entsetzen und Fassungslosigkeit aus. Die Gewalttat von Bad Godesberg war Mitauslöser einer Debatte über eine angeblich zunehmende Verrohung gerade junger Menschen. Im Strafprozess vor dem Landgericht wird diese gesellschaftliche Diskussion keine Rolle spielen – denn die Strafkammer hat lediglich zu klären, ob die mutmaßlichen Täter schuldig im Sinne der Anklage sind.

Die Tat ereignete sich am 7. Mai vergangenen Jahres gegen 00.20 Uhr. Laut Staatsanwaltschaft war der aus Bad Breisig stammende Niklas mit einigen Begleitern auf dem Weg von einem Bus zum Bad Godesberger Bahnhof, als die Gruppe auf die späteren Täter traf. Die beiden Angeklagten hielten sich mit weiteren Begleitern an einem Rondell auf, an dem die Gruppe um Niklas vorbeikam.

Laut Anklage entwickelte sich zunächst ein verbaler Streit – doch dann soll Walid S. dem 17-Jährigen einen Faustschlag gegen die Schläfe versetzt haben, durch den Niklas zu Boden ging. Wie sich später herausstellte, erlitt der Schüler durch den Schlag eine Gehirnverletzung. Er fiel ins Koma und starb am 13. Mai in einer Klinik.

Mitursächlich für Niklas‘ Tod soll eine Vorschädigung von Blutgefäßen in seinem Gehirn gewesen sein – deshalb lautet die Anklage gegen S. auf Körperverletzung mit Todesfolge und nicht auf Totschlag. Als das Opfer bereits am Boden lag, soll S. dem 17-Jährigen auch noch gegen den Kopf getreten haben. Dieser Tritt hatte laut den Ergebnissen eines rechtsmedizinischen Gutachtens allerdings keinen Einfluss auf den späteren Tod des Jugendlichen.

Der zweite Angeklagte Roman W. griff laut Staatsanwaltschaft eine Begleiterin von Niklas an und schlug ihr mit der Faust gegen den Kopf. Anschließend soll auch W. versucht haben, den am Boden liegenden Niklas zu treten. Laut Staatsanwaltschaft konnte er aber davon abgehalten werden.

Den beiden in Untersuchungshaft sitzenden Beschuldigten werden in dem Bonner Prozess noch weitere Gewaltdelikte vorgeworfen. So soll S. eine Woche vor der Attacke auf Niklas bei einer Prügelei am Bonner Hauptbahnhof einem der Beteiligten eine Platzwunde am Kopf zugefügt haben. Dem Mitangeklagten W. legt die Staatsanwaltschaft zur Last, im vergangenen September einen Zeugen im Fall Niklas zusammengeschlagen zu haben.

Für das Verfahren um Niklas‘ Tod beraumte die Bonner Strafkammer insgesamt 17 Verhandlungstage an. Ein Urteil könnte am 31. März fallen. (afp)



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