Buchhaltung der AfD-Bundestagsfraktion weist Ungereimtheiten in Büchern und Bilanzen auf

Die Buchhaltung der AfD-Bundestagsfraktion weist erhebliche Mängel auf. Zu diesem Ergebnis kommt ein externer Wirtschaftsprüfer, den die Partei, nachdem ihr Unregelmäßigkeiten auffielen, beauftragt hatte.
Titelbild
Das Logo der AfD auf einem Flyer.Foto: Christophe Gateau/Illustration/dpa
Epoch Times31. Oktober 2018

Ein durch die AfD beauftragter Wirtschaftsprüfer fand mehrere Ungereimtheiten in den Büchern und Bilanzen der AfD-Bundestagsfraktion. Geprüft wurden die gesamten letzten 12 Monate vom Einzug der Partei in den Bundestag bis jetzt, berichtet „Tagesschau.de“.

Der Prüfer kommt in einem Kurzgutachten zu dem Schluss, dass „erhebliche Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung“ bestehen. Er bemängelt das völlige Fehlen einer Finanzordnung für die Verwendung der 16 Millionen Euro Jahresetat, die ihnen aus Steuermitteln für die parlamentarische Arbeit zur Verfügung gestellt werden und kritisiert das völlig unzulängliche Kontrollsystem.

Nach Aussage des Prüfers gab es mehrere Verstöße gegen das Abgeordnetengesetz. So seien Belege nicht ordnungsgemäß bearbeitet und genehmigt worden. In manchen Fällen soll es daher bei beantragten Kostenübernahmen dazu gekommen sein, „dass der Antragsteller die Genehmigung selbst erteilt hat“. Der entsprechende Bericht soll WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“ vorliegen.

Der Prüfer kann zudem „nicht ausschließen“, dass in Einzelfällen Fraktionsmittel für parteipolitische Zwecke verwendet worden seien. „Auffällig war die Ausstattung der Landesgruppen mit technischer (Erst-)Ausrüstung. Hier gehen wir davon aus, dass dieses Material tatsächlich nur den Landesgruppen zur Verfügung steht“, äußert der Prüfer.

AfD: Um weitere Unregelmäßigkeiten ausschließen zu können, „werden weitere strukturelle und personelle Maßnahmen folgen“

Roland Hartwig, der stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende, sagte dazu: „Belegt durch zwei externe Gutachten hat der Vorstand zur Kenntnis nehmen müssen, dass die bisherige Rechnungslegung der Fraktion trotz gegenteiliger Vorgaben nicht in vollem Umfang den Anforderungen entsprach. Dies wird unverzüglich geändert. Um eine Wiederholung ausschließen zu können, werden weitere strukturelle und personelle Maßnahmen folgen“, schreibt Tagesschau.de

Ob Einzelne sich persönliche finanzielle Vorteile verschafft haben, geht aus dem Bericht nicht hervor. Dieser Frage geht nun die Fraktion selbst seit einigen Wochen nach. Alles begann damit, dass einer Buchhaltungsmitarbeiterin im Sommer mehrere Unregelmäßigkeiten aufgefallen waren, heißt es in dem Artikel.

Die AfD-Fraktionsspitze Alice Weidel und Alexander Gauland hatten daher bis zur vollständigen Aufklärung Anfang Oktober Frank Kral, den bisher verantwortlichen Projektleiter für den Fraktionsaufbau, und einen weiteren Kollegen beurlaubt.

Auf Anfrage von WDR, NDR und „SZ“ sagte Kral dazu: „Ich weise alle gegen mich erhobenen falschen Behauptungen zurück. Ich habe diese intern widerlegt, was aber nach meiner Kenntnis bisher in den Gesprächen nicht gewürdigt wurde. Man versucht, mich für Versagen an anderer Stelle hinzustellen“, schreibt Tagesschau.de.

Bundeshaushaltsmittel dürfen nur zur Unterstützung der parlamentarischen Arbeit verwendet werden

Fraktionen sind verpflichtet, die aus dem Bundeshaushalt zugeflossenen Mittel nach den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu verwenden. Sie sind dazu bestimmt, die parlamentarische Arbeit zu unterstützen, nur hierfür dürfen sie verwendet werden.

Der Bundesrechnungshof (BRH) kann Fraktionen zu konkreten Anlässen auch tiefergehend prüfen. Treten dabei Verstöße auf, meldet der BRH dies der Bundestagsverwaltung, die entweder Gelder zurückfordern oder Sanktionen aussprechen kann. Die AfD-Bundestagsfraktion will sich nach Angaben aus der Fraktionsspitze nicht selbst wegen der nun festgestellten Verstöße anzeigen, sondern versuchen, alle Mängel bis zum nächsten turnusgemäßen Rechenschaftsbericht zu beheben, berichtet Tagesschau.de. (er)



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