Bürgerbewegung verklagt Finanzministerium von Olaf Scholz

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Das Bundesfinanzministerium in Berlin.Foto: iStock
Epoch Times12. November 2021

Die Bürgerbewegung Finanzwende hat das Bundesfinanzministerium auf Herausgabe von Lobbyterminen von Minister Olaf Scholz (SPD) verklagt. Damit wolle die Organisation auf mehr Transparenz dringen, teilte Finanzwende am Freitag mit. „Transparenz ist ein Grundsatz unserer Demokratie“, erklärte Lobbyismus-Referent Marcus Wolf. „Warum das Ministerium hier mauert, ist unerklärlich.“

Scholz habe in seiner Amtszeit als Finanzminister zahlreiche Unternehmen und Verbände der Finanzbranche zu Gesprächen getroffen, erklärten die Verbraucherschützer. Treffen und Gespräche der Finanzlobby mit dem Minister und seinen Staatssekretären blieben „oftmals geheim“ – jedoch hätten gerade Finanzskandale wie Cum-Ex-Steuertricks oder der Betrugsskandal rund um Wirecard gezeigt, „wie wichtig Transparenz gerade in der Finanzmarktpolitik ist“, erklärte Finanzwende.

Finanzwende wollte im Sommer mit einer Informationsfreiheitsanfrage herausfinden, welche Banken, Versicherer und Fondsgesellschaften Scholz traf und wie häufig. Nach dem Inhalt der Gespräche wurde nicht gefragt. „Trotzdem verweigerte das Ministerium die Auskunft“, monierte Finanzwende.

Das Finanzministerium verwies laut einem Briefwechsel in einer Antwort auf den Antrag im Sommer unter anderem darauf, dass eine Aufstellung sämtlicher dienstlicher Kontakte im Ministerium nicht vorhanden sei. Zudem erschwere die Veröffentlichung Regierungshandeln, argumentierte das Ministerium und verwies auf den „Schutzbereich des Kernbereichs der exekutiven Eigenverantwortung“.

Kontakte und ein regelmäßiger Austausch mit Externen seien ein „wesentlicher Baustein für die erfolgreiche Arbeit“ des Ministeriums. Mit dem Wissen um eine mögliche Veröffentlichung wären derlei Beratungen aber „nicht mehr möglich“, schrieb das Ministerium Anfang Juli. Zu der Klage äußerte sich das Ressort am Freitag auf Anfrage nicht.

Die Klage wurde beim Berliner Verwaltungsgericht eingereicht. Begründet wurde sie unter anderem damit, dass die Informationen vorhanden seien und nicht erst beschafft werden müssten. Außerdem stehe der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung nicht dem Informationszugangsanspruch entgegen. (afp/dl)



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