Bund der Steuerzahler zum Koalitionsvertrag: Licht und Schatten

Wie sieht der Bund der Steuerzahler den Koalitionsvertrag? Eine erste Analyse der guten Ansätze und der kritischen Punkte. Die Schieflage der Bundes- und Sozialkassen ist dramatisch, für neue und teure Wohltaten ist das Geld nicht da.
Titelbild
„Die Schieflage der Bundes- und Sozialkassen ist dramatisch, weshalb jeder zusätzliche Euro bitter nötig ist, um die Milliarden-Defizite zu finanzieren", sagt der Bund der Steuerzahler.Foto: iStock
Epoch Times25. November 2021

28.429 Euro betragen derzeit die Schulden pro Kopf in Deutschland, pro Sekunde werden es 8.740 Euro mehr. Die Staatsverschuldung Deutschlands liegt bei 2.363.124.350.000 Euro (25. November, 10:30 Uhr), der Bund der Steuerzahler zählt mit. 

Kurz nach Veröffentlichung des Koalitionsvertrages (hier der gesamte Text) gaben die Steuerexperten eine erste Einschätzung zu den Vorhaben ab.

Schuldenbremse ab 2023 einhalten

Die Vorgaben der grundgesetzlichen Schuldenbremse sollen ab 2023 eingehalten und Prioritäten im Bundeshaushalt gesetzt werden – vor allem diese Absichtserklärungen bewertet der Bund der Steuerzahler (BdSt) zunächst positiv.

„Das sind vielversprechende Ansätze, denen die Ampel in den nächsten vier Jahren gerecht werden muss! Bei wohlklingenden Überschriften darf es aber nicht bleiben“, betont BdSt-Präsident Reiner Holznagel mit Blick auch auf Ziele einer „fairen Besteuerung“, die „Entlastung von Stromkunden“, eine „Entbürokratisierung der Steuerverwaltung“ sowie den „Kampf gegen Steuerhinterziehung und aggressiver Steuervermeidung“.

Allerdings fehle ein klares Bekenntnis, dass die Verschwendung von Steuergeld ebenso konsequent verfolgt und bestraft werden soll.

Kritik: Tilgung wird aufgeschoben

Formal soll die Schuldenbremse ab 2023 wieder eingehalten werden. Aber, so der Bund der Steuerzahler, die Tilgungspflichten zur Rückführung der pandemiebedingten Verschuldung des Bundes von mindestens 400 Milliarden Euro sollen deutlich in die Zukunft verschoben werden: Statt zwischen 2023 und 2042 soll nun frühestens zwischen 2028 und 2058 getilgt werden. Das sei ein Aufschieben der Verantwortung in die ferne Zukunft.

Gleichfalls will die Ampel-Koalition den jährlich zulässigen Verschuldungsspielraum im Rahmen der Schuldenbremse offenbar ausweiten, da sie das sogenannte Konjunkturbereinigungsverfahren „anpassen“ will.

Mehr Geld für den Staat

Staatsunternehmen sollen mehr Kapital für Investitionen erhalten. Der Bund der Steuerzahler vermutet, dass dafür der Bund Schulden aufnimmt – oder die Unternehmen eine eigene Kreditermächtigung erhalten, also Schulden am Bundeshaushalt vorbei aufnehmen dürfen. Kandidaten dafür wären die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, der Energie- und Klimafonds oder auch die Bahn AG, die bereits jetzt schon bis über beide Ohren verschuldet ist.

Der Koalitionsvertrag führt hierzu aus: „Für große transformative Aufgaben dieses Koalitionsvertrages nutzen wir auch finanzielle Transaktionen.“ Diese Formulierung sei heikel, denn der Bund habe im Rahmen der Schuldenbremse die Möglichkeit, beispielsweise Eigenkapital, Darlehen oder Beteiligungen über Schulden zu finanzieren, ohne dass diese auf das Verschuldungslimit, das die Schuldenbremse vorgibt, angerechnet wird.

Ein neues Bauministerium?

Vor allem aber begrüßt der Verband den angekündigten Abbau von Subventionen und dass alle Ausgaben des Bundes auf den Prüfstand und einer strikten Neupriorisierung unterliegen sollen. Untersucht werden sollten vor allem die Finanzhilfen, die in diesem Jahr mehr als 24 Milliarden Euro betragen und sich somit im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt haben – ohne die Pandemiehilfen für die Wirtschaft.

Zudem erinnert der Bund der Steuerzahler die künftigen Koalitionäre daran, sich nicht nur auf den Abbau „klimaschädlicher Subventionen“ zu konzentrieren, sondern auch darauf, „überflüssige“ und „unwirksame“ Ausgaben im Bundeshaushalt zu kürzen oder zu streichen. Die Pendlerpauschale sollte hingegen beibehalten werden, um die Wirtschaft zu unterstützen.

Im Gegensatz dazu steht jedoch der Plan, ein neues Bauministerium zu schaffen – bislang werden diese Kompetenzen im Innenministerium gebündelt.

Die anvisierte Überarbeitung des Wahlrechts innerhalb des ersten Jahres, damit die Zahl der Bundestagsmandate nicht weiter ausufert, begrüßt der Bund der Steuerzahler. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Parlament „in Richtung der gesetzlichen Regelgröße“ zu verkleinern.

Im Wahlkampf diskutierte Pläne, eine Vermögensteuer wiederzubeleben oder die Erbschaftsteuer zu erhöhen, stehen offenbar nicht mehr im Raum. Ebenso positiv sei, dass eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes vom Tisch zu sein scheint. Allerdings fänden sich keine eindeutigen Absagen an Steuererhöhungen im Koalitionsvertrag.

Gelder nicht verschwenden

In ihrer Analyse zur Herbst-Steuerschätzung wies der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass für die kommenden Jahre höhere Steuereinnahmen für Bund, Länder und Kommunen erwartet werden.

Demnach wird der Staat 2021 Rekordsteuereinnahmen von erstmals mehr als 800 Milliarden Euro erzielen können – mehr als im Vorkrisenjahr 2019. Die Steuereinnahmen werden auch danach kontinuierlich neue Rekordmarken erreichen und im Jahr 2026 bereits knapp unter 1.000 Milliarden Euro liegen.

Diese Mehreinnahmen sollten nicht verschwendet werden, sondern zum Abbau der Defizite benutzt werden. Sie müssten angesichts der historischen Neuverschuldung der Absicherung des bestehenden Bundesetats zugutekommen.

Schieflage der Bundes- und Sozialkassen ist dramatisch

„Die Schieflage der Bundes- und Sozialkassen ist dramatisch, weshalb jeder zusätzliche Euro bitter nötig ist, um die Milliarden-Defizite zu finanzieren. Die Bundespolitik steht in der Verantwortung, zunächst die aktuellen Lasten zu meistern, um der Schuldenbremse schnell wieder gerecht zu werden. Trotz besserer Steuerschätzung ist für neue und teure Wohltaten kein Platz im Bundeshaushalt!“, so BdSt-Präsident Reiner Holznagel.

Trotz der steigenden Steuereinnahmen würden diese bei Weitem nicht ausreichen, um die in der Vergangenheit beschlossenen Mehrausgaben finanzieren zu können. Es wäre fahrlässig, nur auf das Wirtschaftswachstum zu vertrauen, um erstens den Bundesetat wieder ins Lot zu bekommen, zweitens die Corona-Schulden zu tilgen und drittens neue Ausgaben-Wünsche der Ampel im Rahmen der grundgesetzlichen Schuldenbremse finanzieren zu können. (ks)



Epoch TV
Epoch Vital
Kommentare
Liebe Leser,

vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.

Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.

Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.


Ihre Epoch Times - Redaktion