Bund unterliegt im Rechtsstreit: Flüchtlingsstatus oder nur subsidiärer Schutz für Syrer?

Mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Meiningen sind nun rechtskräftig, bei denen Syrern der Status von Kriegsflüchtlingen zuerkannt wurde. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar lehnte eine von der Bundesrepublik beantragte Berufung gegen vorangegangene Urteile als unzulässig ab. Nur mit dem Flüchtlingsstatus können die Syrer ihre Angehörigen nachholen, der subsidiäre Schutz ist dafür nicht ausreichend.
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SymbolbildFoto: Jan Woitas/dpa
Epoch Times6. Januar 2017

Der Bund hat in einem Rechtsstreit um syrische Flüchtlinge in Deutschland eine Niederlage erlitten: Das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar lehnte mit einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung eine von der Bundesrepublik beantragte Berufung gegen vorangegangene Urteile als unzulässig ab.

Damit sind mehrere Urteile des Verwaltungsgerichts Meiningen rechtskräftig, mit denen Syrern der Status von Kriegsflüchtlingen zuerkannt wurde. (Az. 3 ZKO 638/16)

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte ihnen den geringeren subsidiären Schutz gewährt.

Das Verwaltungsgericht Meiningen vertrat aber die Auffassung, dass aus Deutschland zurückkehrende Syrer im Fall einer Rückkehr in ihr Heimatland dort Verfolgung wegen einer bei ihnen vermuteten regierungskritischen Einstellung befürchten müssten.

Die Bundesrepublik beantragte in etwa hundert Verfahren Berufung.

Grundsätzliche Klärung durch Bundesverwaltungsgericht gefordert

Die Bundesrepublik habe sich nicht in der erforderlichen Weise mit den Gründen der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts auseinandergesetzt, urteilte das OVG nun.

Mit der strittigen Frage, ob syrische Flüchtlinge einen Anspruch auf Zuerkennung des Flüchtlingsstatus haben, befasste sich das Gericht nicht.

Nur mit dem Flüchtlingsstatus können die Syrer ihre Angehörigen nachholen, der subsidiäre Schutz ist dafür nicht ausreichend.

Das Bamf hatte im vergangenen Jahr insgesamt mehr als 90.000 Syrern den eingeschränkten subsidiären Schutz zuerkannt.

In über 30.000 Fällen klagten die Betroffenen dagegen. Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichte urteilten in den Streitfällen bislang unterschiedlich. Das Bundesverfassungsgericht forderte inzwischen eine grundsätzliche Klärung durch das Bundesverwaltungsgericht ein. (afp)



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