Bund führt Internetportal zur Rentenübersicht ein

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Ein Rentner am Tablet.Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/dpa
Epoch Times19. November 2020

Die Bürger sollen sich künftig einen besseren Überblick verschaffen können, mit wie viel Rente sie im Alter rechnen können. Der Bundestag beschloss am Donnerstag das Gesetz zur Einführung einer digitalen Rentenübersicht.

Damit soll ein Internetportal eingerichtet werden, über das die Versicherten künftig gebündelt Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Alterssicherung abrufen können.

Das Portal soll schrittweise bis 2023 aufgebaut werden. Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund wird dafür eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenversicherung“ geschaffen.

Ziel: Verlässliche Informationsbasis schaffen – Vertrauen in die Altersvorsorge stärken

Ziel sei es, „langfristig eine verständliche und verlässliche Informationsbasis zu schaffen, die den Kenntnisstand der Bürger über die eigene Altersversorgung verbessert“, heißt es in der Begründung des neuen Gesetzes. Dies solle auch das Vertrauen in die Altersvorsorge stärken.

In einem ersten Schritt wird demnach die digitale Rentenübersicht als Modellprojekt gestartet, allgemein verfügbar soll sie ab 2023 sein. Die Träger der gesetzlichen, betrieblichen und privaten Alterssicherung sowie Experten für Verbraucherschutz sollen eingebunden werden, um das Projekt zusammen mit dem Bundesfinanzministerium voranzutreiben.

Das digitale Angebot soll die bestehende analoge Renteninformation ergänzen.

SoVD: „Wichtiger Schritt in Richtung Transparenz“

Der Sozialverband SoVD begrüßte das Vorhaben. „Eine umfassende Aufstellung von Altersvorsorgeansprüchen aus allen drei Säulen der Alterssicherung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Transparenz“, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer.

Dabei müsse auch deutlich werden, dass die Ansprüche aus der gesetzlichen Rente im Gegensatz zur privaten Vorsorge regelmäßig dynamisiert werden.

Auch dürfe das Internet-Angebot den postalischen Bezug von Renteninformationen im Papierformat nicht ersetzen.

Das neue Gesetz sieht auch eine Modernisierung des Verfahrens für die Sozialversicherungswahlen sowie Maßnahmen für mehr Transparenz im Bereich Rehabilitation vor. (afp)



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