BUND kritisiert Gesetzentwurf zur Lagerung von Atommüll

Der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger, kritisierte am Dienstag, im dem Gesetzentwurf zur Suche nach einem Endlager für Atommüll fehlten wichtige Elemente wie ein wirksames Exportverbot und Maßnahmen für umfassende Transparenz.
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Atommüllfässer in Morsleben.Foto: Getty Images
Epoch Times7. März 2017

Das geplante neue Gesetz zur Suche nach einem Endlager für Atommüll in Deutschland ist nach Ansicht des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) „unzureichend“.

Der Vorsitzende des BUND, Hubert Weiger, kritisierte am Dienstag, im dem Gesetzentwurf fehlten wichtige Elemente wie ein wirksames Exportverbot für Atommüll und Maßnahmen für umfassende Transparenz. Den Entwurf zur Novelle des Standortauswahlgesetzes wollen SPD, Union und Grüne am Mittwoch im Bundestag vorlegen.

Der Gesetzentwurf orientiert sich an Vorschlägen einer Expertenkommission. Weiger bemängelte, dass nicht alle Vorschläge der Kommission im Entwurf berücksichtigt seien – und forderte, das Gesetz müsse an entscheidenden Stellen auch über die Vorschläge der Kommission hinausgehen.

So müsse beispielsweise festgelegt werden, wie viele Orte mit verschiedenen Gesteinen wie Granit, Ton und Salz erkundet werden sollten. Nur so könne sichergestellt werden, dass es trotz der jahrzehntelangen Bevorzugung von Salzgestein in Deutschland zu einem fairen Vergleich von Standorten mit verschiedenen Gesteinsarten komme.

Der BUND-Vorsitzende forderte insgesamt mehr Möglichkeiten der Mitbestimmung, um Transparenz zu gewährleisten und das „durch Fehlentscheidungen der Vergangenheit verloren gegangene Vertrauen in die Atommülllager-Suche“ wieder aufzubauen.

Der von den Fraktionen von Union, SPD und Grünen vorgelegte Entwurf sieht vor, in ganz Deutschland nach einem geeigneten Standort für ein Atommüll-Endlager zu suchen, über das dann bis spätestens 2031 unter Beteiligung der Bürger und nach wissenschaftlichen Maßstäben entschieden werden soll. (afp)



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