Bund plant Ausnahmen für Geimpfte bei Infektionsschutzgesetz

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Geimpfte sind bald von einer Testpflicht und Beschränkungen in der Außengastronomie befreit.Foto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times24. April 2021

Geimpfte und von Covid-19 Genesene könnten laut einem Zeitungsbericht demnächst von den ab diesem Samstag geltenden bundesweiten Beschränkungen im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes ausgenommen werden. Dafür plädiere eine Vorlage des Bundesjustizministeriums für die nächste Ministerpräsidentenkonferenz am kommenden Montag, berichtete die „Bild“-Zeitung am Samstag.

Es sei „nach aktueller Feststellung des Robert-Koch-Instituts davon auszugehen, dass Geimpfte und Genesene ein geringeres Risiko haben, andere Menschen anzustecken, als durch einen Antigentest negativ Getestete“, zitiert die „Bild“ aus dem Entwurf. Daher seien „die Erleichterung oder die Ausnahmen auch für Geimpfte und Genese vorzusehen“.

Diese Personengruppen müssten zum Teil sogar „bessergestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete“, heißt es laut „Bild“ in der Vorlage. Nur so lasse sich „die verfassungsrechtlich gebotene Verhältnismäßigkeit der Schutzmaßnahmen“ sicherstellen.

Die Vorlage befindet sich dem Bericht zufolge noch in Abstimmung. Derzeit sei vorgesehen, dass seit mindestens 14 Tagen Geimpfte sowie Genesene „bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung“ von Kontaktbeschränkungen würden.

Bei Reisen solle die Pflicht zu Zwangstests vor Reiseantritt und zur Quarantäne nach Rückkehr entfallen. In Ladengeschäften und Märkten, Kultureinrichtungen sowie bei Sport und körpernahen Dienstleistungen solle es für diese Personengruppe ebenfalls keine Testpflicht mehr geben. Soweit Bundesländer Testpflichten oder Beschränkungen etwa in der Außengastronomie vorsehen, sollen Geimpfte und Genesene ebenfalls davon ausgenommen sein, zitierte die „Bild“ aus der Vorlage.

Das Justizministerium betont dem Bericht zufolge in seinem Papier, es gehe dabei „nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe“.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dämpfte derweil Erwartungen, Geimpfte könnten schnell mehr Freiheiten zurückerhalten. „Aktuell haben über 20 Prozent eine Erstimpfung erhalten“, sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben, 24. April). Er gehe davon aus, „dass wir im Juni oder Juli über Ausnahmen sprechen können“. Dabei sei die Politik stark auf die Expertise der Wissenschaft angewiesen.

„Ich glaube, dass Geimpfte mehr Freiheiten zurückerhalten werden – spätestens dann, wenn allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden konnte“, fügte der Minister hinzu.

Die Regelungen für die bundeseinheitliche Corona-Notbremse waren am Samstag in Kraft getreten. Sie sehen für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor. (afp)



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