Bund rechnet mit 30 Millionen Euro Kosten für Drohnenabwehr pro Flughafen

„Drohnen dürfen die Sicherheit an deutschen Flughäfen nicht gefährden“, sagte der FDP-Abgeordnete Bernd Reuther: „Deswegen muss die Bundesregierung nötige Maßnahmen zur Drohnenabwehr in ihrem Haushaltsentwurf für 2021 berücksichtigen.
Titelbild
Eine Drohne im Einsatz.Foto: Silas Stein/dpa
Epoch Times25. Januar 2020

Bundespolizei und Bundeskriminalamt sind aktuell nur „technisch begrenzt“ zur Abwehr von Drohnen an Flughäfen in der Lage. Eine bessere Abwehr würde pro Flughafen stationär rund 30 Millionen Euro und mobil rund 13 Millionen Euro kosten, wie aus einer Antwort des Verkehrsministeriums auf eine Anfrage der FDP-Fraktion hervorgeht. Die Bundespolizei ist demnach an 14 Flughäfen für die Luftsicherheit zuständig.

Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) müsse ein Konzept vorlegen, „wie die Drohnenabwehr in solch sensiblen Bereichen erfolgen soll“, sagte der FDP-Fachpolitiker Bernd Reuther, Mitglied im Verkehrsausschuss des Bundestages, am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. „Dazu gehört auch die Finanzierung, die im Haushaltsentwurf 2021 berücksichtigt werden muss.“

Die große Koalition sei in der Pflicht, die Luftraumsicherheit endlich mit der notwendigen Ernsthaftigkeit anzugehen, forderte der FDP-Politiker. Es habe in der Vergangenheit bereits zahlreiche Störungen an Flughäfen durch Drohnen gegeben.

2018 waren 158 Fälle gemeldet worden, in denen Drohnen den Flugverkehr in Deutschland störten. Im ersten Halbjahr 2019 waren es 70 Fälle. Drohnen dürfen in einem Umkreis von 1,5 Kilometer rund um internationale Flughäfen – wie Frankfurt/Main, München, Hamburg, Berlin oder Köln/Bonn – nicht fliegen.

Am Hamburger Flughafen wird derzeit getestet, wie eindringende Drohnen aufgespürt, identifiziert und notfalls abgefangen werden können, damit der Flugverkehr nicht gestört wird. Das Bundesverkehrsministerium fördert dies mit zwei Millionen Euro.

Die Herausforderung generell besteht darin, dass „Detektions-, Identifikations- und Abwehrsysteme die vorhandene Infrastruktur im Flughafenumfeld nicht beeinträchtigen“ dürfen, wie das Ministerium schrieb. Wichtig sei auch eine „niedrige Falschalarmrate“.   (afp/dpa)



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