Bund und Länder einigen sich auf Fluthilfefonds mit 30 Milliarden Euro

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Flutkatastrophe in Bad Neuenahr.Foto: SASCHA SCHUERMANN/AFP via Getty Images
Epoch Times11. August 2021

Knapp einen Monat nach der schweren Flutkatastrophe haben sich Bund und Länder auf einen Wiederaufbaufonds mit 30 Milliarden Euro geeinigt. Das gab Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) nach einer Videokonferenz mit den Ministerpräsidenten der Länder am Dienstag in Berlin bekannt. Mit dem Geld soll der längerfristige Aufbau der Flutgebiete bezahlt werden, das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden.

Gemäß der Vereinbarung teilen sich Bund und Länder die von den betroffenen Ländern zu schulternden Wiederaufbaukosten in Höhe von 28 Milliarden je zur Hälfte. Weitere zwei Milliarden Euro trägt der Bund allein, das entspricht den geschätzten Schäden an der bundeseigenen Infrastruktur wie Bahnstrecken. Merkel nannte die Hilfen ein „Zeichen gesamtstaatlicher Solidarität“.

Die Hochwasserkatastrophe habe das Land in einer „bisher nicht gekannten Art und Weise“ getroffen, fügte die Kanzlerin bei der Verkündung der Beschlüsse der Spitzenrunde von Bund und Ländern an. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD), der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder, sprach angesichts der hohen Summen von einer „Kraftanstrengung“ für Bund und Länder. Diese sei aber „nötig“ und „völlig unstrittig“.

Wiederaufbaufonds sollen am Mittwoch beschlossen werden

Nach Angaben Merkels wird das Bundeskabinett das Gesetz über den nationalen Wiederaufbaufonds bereits am Mittwoch kommender Woche beschließen. Der Bundestag könne dieses dann bereits in der darauffolgenden Woche in einer Sondersitzung erstmals beraten, die abschließenden Lesungen im Parlament könnten dann noch vor der Bundestagswahl im September folgen. Für die Betroffenen der Flut solle „sehr zeitnah“ Klarheit über finanzielle Hilfen herrschen, sagte sie.

Laut Beschluss erarbeiten die zuständigen Fachministerien von Bund und Ländern parallel dazu die weiteren Regelungen für die Auszahlung. Die Beteiligung der Länder an dem Fonds erfolgt demnach über eine auf 30 Jahre angelegte „Anpassung“ in der Verteilung der Umsatzsteuer.

Mitte Juli hatte extremer Starkregen schwere Überflutungen an Flüssen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ausgelöst. Ganze Orten und Regionen wurden verwüstet, vielfach ist die Infrastruktur völlig zerstört. Nach jetzigem Stand starben annähernd 190 Menschen, die allermeisten davon im besonders schwer verwüsteten Ahrtal. In einem weit geringeren Ausmaß kam es auch in Teilen von Bayern und Sachsen zu Überschwemmungen.

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Armin Laschet (CDU) dankte den anderen Bundesländern sowie dem Bund für ihr Engagement für die Opfer der Flut. „Wir werden das nicht vergessen“, betonte er am Dienstag in Düsseldorf. Es gelte das Versprechen, Häuser und Städte wieder aufzubauen. „Wir werden dafür sorgen, dass sich die Betroffenen in ihrer Heimat eine neue Existenz schaffen können“, fügte der Kanzlerkandidat der Union an.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidenting Malu Dreyer (SPD) begrüßte die Einrichtung des Fonds als „weiteren Schritt für den Wiederaufbau“. Allein ihr Land habe inzwischen bereits Schäden von 15 Milliarden Euro ermittelt. Sie bedanke sich „ganz herzlich“ für die Solidarität der Länder und des Bundes.

„Aufbaufonds 2021“ sollen dauerhaften Aufbau finanzieren

Nach der Flut hatte der Bund den betroffenen Ländern bereits die hälftige Beteiligung an finanziellen Soforthilfen für die Flutopfer zunächst bis zu einer Höhe von 400 Millionen Euro zugesagt. Im Gegensatz dazu soll der „Aufbaufonds 2021“ den dauerhaften Aufbau finanzieren. Bereits nach der Oderflut 2013 war ein solcher nationaler Wiederaufbaufonds geschaffen worden.

Nach den Erfahrungen mit der Flutkatastrophe führen Bund und Bundesländer außerdem das sogenannte Cell Broadcasting-System zur Warnung der Bevölkerung ein. Durch Cell Broadcasting können Warn-SMS parallel auf sämtliche Mobiltelefone geschickt werden, die in einer bestimmten Region ins Handynetz eingewählt sind.

Zugleich  beschlossen Bund und Länder einen Ausbau des Systems des Sirenennetzes. Der Bund stellt den Bundesländern bis 2023 demnach über ein Förderprogramm bis zu 88 Millionen Euro bereit. (afp)



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