Bund verschärft Jagd auf russisches Oligarchenvermögen

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Luxusgüter, wie etwa Yachten, von russischen Oligarchen sind im Visier der Bundesrepublik.Foto: FEDERICO SCOPPA/AFP via Getty Images
Epoch Times20. Mai 2022

Deutschland erleichtert die Jagd auf das Vermögen russischer Oligarchen. Das am Freitag vom Bundesrat gebilligte Gesetz soll die Durchsetzung der Sanktionen effektiver machen, welche die EU nach dem Angriff auf die Ukraine gegen Mitglieder der russischen Führungselite verhängt hat. Der Bundestag hatte die Neuregelung am Donnerstag beschlossen.

Das Gesetz schafft unter anderem die Möglichkeit, Vermögensgegenstände bis zur Aufklärung der Eigentumsverhältnisse sicherzustellen. Zudem soll es den zuständigen Bundes- und Landesbehörden den Datenzugriff und Datenaustausch über die von Sanktionen betroffenen Personen oder Unternehmen erleichtern. Bei der Feststellung der Vermögen soll in Zukunft die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) mitwirken können.

Weniger Regelungslücken

Mit der Neuregelung reagiert der Gesetzgeber auf Defizite, die sich bei der Durchsetzung der Sanktionen gezeigt hatten. „Die in diesem Gesetz vorgesehenen Vorschriften dienen dazu, kurzfristig Regelungslücken zu schließen“, heißt es in der nun verabschiedeten Gesetzesvorlage.

Im Visier der Ermittler sind Vermögenswerte wie etwa Immobilien, Jachten, Autos und Flugzeuge in Deutschland. Vielfach sind die Eigentumsverhältnisse dieser Werte verschleiert und schwer zu durchschauen, hieß es kürzlich bei der Vorstellung des Entwurfs aus Regierungskreisen.

Die erste Stufe des neuen Sanktionsdurchsetzungsgesetzes soll die erforderlichen Mechanismen schaffen. So sollen die Behörden die Möglichkeit bekommen, Vermögenswerte „sicherzustellen“, bis die Eigentumsfrage geklärt ist – denn oftmals versteckten sich Oligarchen hinter komplizierten Unternehmenskonstellationen.

Auskunftspflicht

Als weiterer Mechanismus soll eine Auskunftspflicht für all jene Menschen und Unternehmen eingeführt werden, die auf der EU-Sanktionsliste stehen. Die Betroffenen müssten also ihre Vermögenswerte in Deutschland selbst anzeigen. Sollten sie dieser Pflicht nicht nachkommen, drohen ihnen nun bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Des Weiteren sollten die für die „Sanktionsdurchsetzung zuständigen Stellen im erforderlichen Umfang auf bereits vorliegende, vertrauliche Verwaltungsinformationen zugreifen können“, hieß es weiter. Hier gehe es unter anderem etwa um Kontostandsabfragen.

Mit dem ersten Teil des neuen Gesetzes sollen den Behörden kurzfristig bessere Möglichkeiten zur Umsetzung der Sanktionen gegeben werden. Der zweite Teil soll dann längerfristige strukturelle Verbesserungen umsetzen – etwa die Straffung der Zuständigkeiten im Bereich der Sanktionsdurchsetzung und Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle. Bislang gibt es eine Vielzahl von Zuständigkeiten auf Landes- und Bundesebene in diesem Bereich. (afp/mf)



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