Bundesarbeitsgericht: Kopftuchverbot für Lehrerinnen in Berlin nicht rechtens

Per Gesetz will das Land Berlin verhindern, dass Lehrer religiöse Symbole oder Kleidungsstücke im Schulunterricht tragen. Sie sollen dort bewusst neutral gegenüber jeglicher Religion erscheinen. Das höchste Arbeitsgericht lässt das nicht so ohne weiteres gelten.
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Eine Lehrerin mit Kopftuch.Foto: iStock
Epoch Times27. August 2020

Das im Berliner Neutralitätsgesetz verankerte pauschale Kopftuchverbot für Lehrerinnen verstößt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts gegen die Verfassung.

Das Gericht wies nach Angaben einer Sprecherin die Revision des Landes Berlin gegen ein Urteil des Landesarbeitsgerichts zurück. Dieses hatte einer muslimischen Lehrerin im November 2018 rund 5.159 Euro Entschädigung zugesprochen, weil diese wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt wurde.

Die Frau sei wegen ihrer Religion diskriminiert worden, entschied nun das Bundesarbeitsgericht. Der Paragraf 2 im Neutralitätsgesetz, der Pädagogen an allgemeinbildenden Berliner Schulen nicht nur das Tragen eines Kopftuchs, sondern auch anderer religiöser Kleidungsstücke und Symbole wie Kreuz oder Kippa untersagt, müsse verfassungskonform ausgestaltet werden.

Nach Einschätzung der Erfurter Richter sei ein generelles, präventives Verbot zum Erhalt des Schulfriedens nicht rechtens, erläuterte die Sprecherin. Vielmehr müssten konkrete Anhaltspunkte für dessen Gefährdung vorliegen. Die bisherige Regelung verletze die Religionsfreiheit der Lehrer.

Zuletzt hatte das Neutralitätsgesetz immer wieder für kontroverse Debatten auch innerhalb der Berliner rot-rot-grünen Koalition gesorgt. Während Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) das Gesetz für verfassungskonform und sachgerecht hielt, vertrat Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die gegenteilige Meinung. (dpa)



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