Bundesdatenschützer Kelber fordert endgültiges Aus für Vorratsdatenspeicherung

Das strittige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war Ende 2015 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern.
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Bei der Vorratsdatenspeicherung geht es um die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger.Foto: Felix Kästle/dpa
Epoch Times2. März 2019

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber fordert, die Einführung der Vorratsdatenspeicherung endgültig zu stoppen. Es gebe klare gerichtliche Entscheidungen: „Die anlasslose Erhebung und Speicherung von Daten ist nicht mit den Grundrechten vereinbar“, sagte Kelber dem „Handelsblatt“ vom Samstag. „Politik und die Sicherheitsbehörden sollten sich deshalb von der Idee der Vorratsdatenspeicherung endgültig verabschieden.“

Der innenpolitische Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, Mathias Middelberg (CDU), wies dies im „Handelsblatt“ zurück. Ein endgültiger Abschied von Mindestspeicherungsfristen für Verkehrsdaten komme nicht in Frage:

Dem steht zum einen das dringende Bedürfnis unserer Sicherheitsbehörden entgegen, solche Kommunikationsdaten zur Aufklärung von Terrorismus und schwersten Verbrechen nutzen zu können und zum anderen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2010, wonach solche Regelungen unter engen Voraussetzungen sehr wohl möglich sind.“

Derzeit ist die Rechtslage in Deutschland unklar. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, das die Regelung für unvereinbar mit europäischen Vorgaben erklärte, setzte die Bundesnetzagentur die Regelungen 2017 aus. Anbieter müssen aktuell keine Verkehrs- und Standortdaten von Kunden speichern.

Das strittige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war Ende 2015 in Kraft getreten. Es sieht vor, dass Unternehmen Telefon- und Internetverbindungsdaten ihrer Kunden zehn Wochen lang speichern. Gespeichert werden soll unter anderem die IP-Adresse von Computern. Im Dezember 2016 wertete der Europäische Gerichtshof (EuGH) die anlasslose Vorratsdatenspeicherung jedenfalls in Großbritannien und Schweden als Verstoß gegen den in der EU-Grundrechtecharta garantierten Schutz des Privatlebens.   (afp)



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