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Drei Fälle

Bundesfinanzhof verhandelt am 12. November über neue Grundsteuer

Im Dezember soll vermutlich das Urteil zur neuen Grundsteuer verkündet werden. In München verhandelt der Bundesfinanzhof über drei Klagen – nicht nur zum „Bundesmodell“, das in einigen Bundesländern gilt.

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Weil es keine bundesweit einheitliche Neuregelung gibt, macht ein Kläger eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung geltend (Symbolbild).

Foto: Andreas Arnold/dpa

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Der Bundesfinanzhof (BFH) in München will am 12. November mündlich über die seit Januar gültige neue Grundsteuer verhandeln. Das teilten die obersten Finanzrichter in München mit. Voraussichtlich im Dezember soll das Urteil verkündet werden. (Az. II R 25/24. II R 31/24 und II R 3/25)
In den drei Fällen geht es zunächst um das sogenannte Bundesmodell, das bundesweit am meisten genutzt wird. Bei diesem richtet sich die Steuer nach dem Wert von Grundstück und Immobilie, abweichend stellt etwa Baden-Württemberg vorrangig auf den Grundstückswert ab.

Um was geht es?

Früher wurde die Grundsteuer nach alten „Einheitswerten“ berechnet, wodurch die vielerorts und insbesondere auch in Berlin immensen Wertsteigerungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das Bundesverfassungsgericht hatte daher 2018 aus Gleichheitsgründen eine Neuregelung gefordert.
Weil es keine bundesweit einheitliche Neuregelung gibt, macht der erste Kläger nun erneut eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung geltend. Ein weiterer meint umgekehrt, dem Bund fehle für sein Bundesmodell die Gesetzgebungskompetenz.
Zudem machen die Kläger geltend, wertmindernde Besonderheiten wie etwa alte Blei-Wasserleitungen seien nicht berücksichtigt worden, oder generell sei die dem Wert der Wohnung und damit auch der Grundsteuer zugrundeliegende Nettokaltmiete nicht zu erzielen.
Nach den Verhandlungen am 12. November ab 9:30 Uhr will der BFH am Folgetag den Verkündungstermin bekanntgeben, voraussichtlich im Dezember. (afp/red)
 
 

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