Bundesgerichtshof hebt Framing-Urteil auf

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Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.Foto: THOMAS LOHNES/AFP via Getty Images
Epoch Times9. September 2021

Der jahrelange Rechtsstreit zwischen der Stiftung Preußischer Kulturbesitz und der Verwertungsgesellschaft (VG) Bild-Kunst um Vorschaubilder von Kunstwerken geht in die nächste Runde.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Donnerstag in Karlsruhe das Urteil des Berliner Kammergerichts von 2018 auf und verwies den Fall zur neuen Verhandlung zurück. Eine VG dürfe einen Vertrag über Vorschaubilder von wirksamen Maßnahmen gegen Framing abhängig machen, erklärte der BGH. (Az. I ZR 113/18)

Mit Framing wird das Einbetten von fremden und zuvor anderswo publizierten Inhalten auf einer Website bezeichnet. Die Stiftung als Trägerin der Deutschen Digitalen Bibliothek wollte für ihre Onlineplattform einen Vertrag mit der VG Bild-Kunst schließen, damit urheberrechtlich geschützte Werke gezeigt und eingebettet werden können. Die VG forderte aber wirksame technische Mittel gegen Framing.

Kammergericht muss Entscheidung treffen

Vor dem Kammergericht hatte die Stiftung Erfolg. Die VG legte aber Revision beim BGH ein. Dieser setzte das Verfahren 2019 aus und fragte den Europäischen Gerichtshof (EuGH) nach der Auslegung des EU-Rechts.

Der EuGH urteilte, dass es sich bei Framing um eine öffentliche Wiedergabe handle, wenn es auf der Ursprungswebsite Zugangsbeschränkungen gebe. Entsprechend entschied nun der BGH.

Das Berliner Kammergericht habe zu Unrecht angenommen, dass keine Urheberrechte betroffen seien, wenn die von der Stiftung genutzten Vorschaubilder unter Umgehung technischer Schutzmaßnahmen zum Gegenstand von Framing würden, hieß es. Ein solches Framing verletze ein den Urhebern zustehendes Recht der öffentlichen Wiedergabe. Das Kammergericht muss nun erneut entscheiden. (afp/dl)



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