Bundesgerichtshof verhandelt nach EuGh-Urteil neu über Urheberrechte und Pressefreiheit

Der EuGh urteilte, dass der Urheberrechtsschutz auf Berichte der Bundesregierung im Prinzip keine Anwendung finden könne und außerdem das Recht der Öffentlichkeit auf Information höher zu bewerten sei. Auch bei echten Schöpfungen sei das "Zitatrecht" für aktuelle Berichterstattungen höher zu bewerten.
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Der BGH verhandelt über das Presserecht im Konflikt mit dem Urheberrecht.Foto: Uli Deck/dpa/dpa
Epoch Times9. Januar 2020

Nach Verhandlungen zu den Afghanistan-Papieren und einem umstrittenen Altmanuskript des Grünen-Politikers Volker Beck will der Bundesgerichtshof (BGH) seine Urteile erst in einigen Wochen verkünden. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der genaue Termin stand zunächst noch nicht fest. In beiden Fällen geht es um die Frage, inwieweit das Urheberrecht die Pressefreiheit einschränken kann. (Az: I ZR 139/15 und I ZR 228/15)

Im ersten Streit veröffentlichte die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ von der Regierung herausgegebene Lageberichte zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr auf ihrer Homepage. Die Bundesregierung sieht dadurch ihr Urheberrecht verletzt. Hierzu entschied im Juli der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg, dass sich die Bundesregierung nur dann auf das Urheberrecht berufen kann, wenn es sich bei den Lageberichten überhaupt um eine „geistige Schöpfung“ handelt. Selbst dann könne eine Veröffentlichung aber zulässig sein, wenn dies für die politische Auseinandersetzung „von besonderer Bedeutung ist“.

Im zweiten Fall klagt der Grünen-Politiker Volker Beck gegen die Veröffentlichung eines Manuskripts über die strafrechtliche Bewertung von Sex mit Kindern aus den 80er Jahren durch das Portal „Spiegel Online“. Auch hier urteilte der EuGH im Juli, dass „der Schutz des geistigen Eigentums nicht bedingungslos ist“. Für die tagesaktuelle Berichterstattung dürften Medien auch aus urheberrechtlich geschützten Werken in der Regel ohne Zustimmung des Autors zitieren. In beiden Fällen muss der BGH nun die Vorgaben aus Luxemburg für Deutschland umsetzen.(afp)



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