Bundesgesundheitsminister Spahn verteidigt Reformpläne für Patienten in Intensivpflege

Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wo sie dann gepflegt werden und wo sie sind." Dies gelte etwa für Wachkomapatienten. Kinder und Jugendliche betreffe die geplante Gesetzesänderung grundsätzlich nicht, stellt Spahn klar.
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"Es geht auch um die Frage, im Interesse der Pflegebedürftigen: Können wir eigentlich kontrollieren, dass eine gute Qualität gewahrt wird?", fragt Jens SpahnFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times22. August 2019

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Kritik an einem geplanten Gesetz zur Betreuung von Beatmungspatienten zurückgewiesen. Er können die „Sorgen und Ängste“ nachvollziehen, sagte Spahn am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ mit Blick auf Proteste von Betroffenen und Verbänden. Die Neuregelungen beträfen allerdings nur einen bestimmten Personenkreis.

„Es geht nicht um denjenigen, der nicht 24 Stunden Intensivbetreuung braucht“, sagte Spahn.

Wer hauptsächlich von Angehörigen gepflegt wird, wer eine Assistenz hat – um all diese Menschen geht es nicht. Es geht auch nicht um diejenigen, die am sozialen Leben teilnehmen“, betonte der Minister.

„Es geht um diejenigen, die 24 Stunden, sieben Tage die Woche Intensivpflege brauchen und in der Regel nicht selbst entscheiden, wo sie dann gepflegt werden und wo sie sind.“ Dies gelte etwa für Wachkomapatienten. Kinder und Jugendliche betreffe die geplante Gesetzesänderung grundsätzlich nicht.

Bessere Qualität

„Es geht auch um die Frage, im Interesse der Pflegebedürftigen: Können wir eigentlich kontrollieren, dass eine gute Qualität gewahrt wird?“, sagte der Gesundheitsminister. Problematisch seien sogenannte Pflege-WGs: „Da kann der medizinische Dienst zum Beispiel auch nicht die Qualität kontrollieren.“

Spahn will mit seinem „Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz“ ungebührliche Geschäftemacherei mit künstlichen Beatmungen unterbinden. Zugleich soll die Versorgung der betroffenen Patienten verbessert werden. Dazu sollen neue Qualitätsvorgaben für ambulante Intensivpflege-Dienste und für stationäre Pflegeeinrichtungen eingeführt werden.

Ausnahme: Intensivpflege in eigenen vier Wänden

Nur in Ausnahmefällen soll es noch Anspruch auf Intensivpflege in der eigenen Wohnumgebung geben, beispielsweise bei minderjährigen Kindern. Das Vorhaben, zu dem in der vergangenen Woche ein Referentenentwurf vorgelegt wurde, löste Proteste von Patienten und Sozialverbänden aus.

Bis zu 60 Prozent der Patienten, die beatmet werden, könnten nach Angaben von Ärzten eigentlich von der Beatmung entwöhnt werden, sagte Spahn. „Nur die finanziellen Anreize sind so, und zum Teil auch die Abläufe, dass sie beatmet bleiben, obwohl sie eigentlich eigenständig atmen könnten. Auch da geht es um Selbstbestimmung, dass wir dann dafür sorgen, dass nicht mehr beatmet wird als nötig.“

Spahn kündigte an, die Eigenanteile für die Unterbringung in speziellen Pflegeeinrichtungen deutlich zu reduzieren. Es sei wichtig, dass nicht finanzielle Zwänge den Aufenthaltsort von Pflegepatienten bestimmten, sondern die Frage, wie sie am besten betreut werden können. (afp/sua)



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