Bundeskabinett beschließt digitale Pflegeunterstützung und Kükentötungs-Verbot

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Eine Pflegerin bei der Betreuung einer Rentnerin.Foto: iStock
Epoch Times20. Januar 2021

Die Bundesregierung hat ein Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege auf den Weg gebracht.

Laut dem Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), welcher am Mittwoch vom Kabinett beschlossen wurde, können digitale Pflegeanwendungen künftig von den Pflegebedürftigen genutzt werden, um den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen und Trainings zu stabilisieren oder zu verbessern.

Es soll ein neues Verfahren zur Prüfung der Erstattungsfähigkeit digitaler Pflegeanwendungen und zur Aufnahme in ein entsprechendes Verzeichnis geschaffen werden.

Auch die Pflegeberatung soll um digitale Elemente erweitert werden. Unter anderem sollen zudem die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen weiterentwickelt sowie die Telemedizin ausgebaut werden. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.

„Gute Pflege braucht menschliche Zuwendung. Sinnvolle Apps und digitale Anwendungen können Pflegebedürftigen aber helfen, ihren Alltag besser zu bewältigen“, sagte Spahn.

Deshalb mache man digitale Helfer auch für Pflege nutzbar. „Wir erleichtern den Zugang zur Videosprechstunde, entwickeln die elektronische Patientenakte und das E-Rezept weiter.“ Zudem bekomme die Telematikinfrastruktur ein Update.

Die Pandemie habe gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung verbesserten, so der CDU-Politiker. Mit dem neuen Digitalisierungsgesetz mache man das Gesundheitswesen „zukunftsfester“.

Kabinett beschließt Verbot des Kükentötens

Das Töten männlicher Eintagsküken soll in Deutschland ab Ende 2021 flächendeckend verboten werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU).

Die in der Legehennenproduktion übliche Praxis, dass männliche Küken kurz nach dem Schlüpfen getötet werden, weil ihre Aufzucht wirtschaftlich unrentabel ist, soll demnach beendet werden.

„Mit meinem Gesetz sorge ich dafür, dass in Deutschland nur noch Eier ohne Kükentöten produziert werden“, sagte Klöckner. Diese „unethische Praxis“ gehöre dann der Vergangenheit an.

„Das ist ein bedeutender Fortschritt für den Tierschutz: Weltweit sind wir die ersten, die so klar vorgehen“, sagte die CDU-Politikerin. Dem Ministerium zufolge stehen den Betrieben „marktreife Alternativen“ zur Geschlechtsbestimmung im Brutei zur Verfügung.

Die Verfahren arbeiten derzeit in einem Zeitraum vom 9. bis 14. Bebrütungstag. Insgesamt wird ein Küken 21 Tage ausgebrütet.

In einem zweiten Schritt sieht das Gesetz nach dem 31. Dezember 2023 ein Verbot des Tötens von Hühnerembryonen im Ei bereits nach dem 6. Bruttag vor. Die bestehenden Verfahren sollen demnach als Brückentechnologie eingesetzt und weiterentwickelt werden. (dts)



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