Bundeskabinett macht Tempo bei neuem Kurzarbeitergeld – Bundesrat soll noch im April abstimmen

Die Bundesregierung will die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld, mit der wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie abgefedert werden sollen, bereits am Dienstag auf den Weg bringen.
Titelbild
Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz (L) während einer Sitzung des Bundeskabinetts im Regierungsgasthaus in Meseberg mit Arbeitsminister Hubertus Heil (Mitte) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (R).Foto: TOBIAS SCHWARZ/AFP über Getty Images
Epoch Times10. März 2020

Die Bundesregierung will die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld, mit der wirtschaftliche Folgen der Corona-Epidemie abgefedert werden sollen, bereits am Dienstag auf den Weg bringen.

Dafür werde einen Tag vor der ursprünglich geplanten Kabinettsberatung ein schriftliches Umlaufverfahren in Gang gesetzt, sagte ein Sprecher von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin.

Die vorgezogene Kabinettsberatung erfolgte, um die nötigen Fristen für eine rasche Verabschiedung einzuhalten. Geplant ist, das Gesetz nach der Bundestagsberatung bereits am 3. April abschließend im Bundesrat zu behandeln.

Zugang zu Kurzarbeitergeld wird erleichtert

Mit der Neuregelung werden die Beschlüsse des Koalitionsausschusses aus der Nacht zu Montag umgesetzt. Derzeit gibt es nur Zugang zum Kurzarbeitergeld, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem erheblichen Arbeitsausfall betroffen ist.

Diese Schwelle wird mit dem neuen Gesetz auf zehn Prozent gesenkt. Dies könnte gerade für vom Coronavirus betroffene größere Unternehmen hilfreich sein: Etwa, wenn wegen Lieferengpässen ein Bereich weitgehend lahmgelegt ist, während andere Bereiche normal weiterarbeiten können.

SV-Beiträge werden bei Corona-Arbeitsausfall von Bundesagentur übernommen

Ein weiterer wichtiger Punkt, auf den zuvor vor allem Arbeitgeberverbände gedrängt hatten, ist die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bisher müssen die Arbeitgeber bei ausgefallenen Arbeitsstunden vollständig für die entfallenen Sozialbeiträge einstehen. Zudem soll der Kurzarbeitergeldbezug auch für Leiharbeitnehmer möglich sein.

Die neuen Regelungen zum Kurzarbeitergeld wurden in den Entwurf für das Gesetz zur Arbeit von Morgen eingefügt, das das Kabinett am Dienstag in Gänze beschließen will.

Darum geht es auch um bessere Weiterbildungsmöglichkeiten für Arbeitnehmer. Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) wollen die Neuregelung um 14.00 Uhr der Presse vorstellen. (afp)



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