Bundeskabinett will Neuregelung des Familiennachzugs beschließen

Das Bundeskabinett will am Mittwoch die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutz beschließen.
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Bundestag in Berlin, 14. März 2018.Foto: Michele Tantussi/Getty Images
Epoch Times8. Mai 2018

Das Bundeskabinett will am Mittwoch (ab 9.30 Uhr) die Neuregelung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus beschließen. In der Kabinettsvorlage von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wird eine Obergrenze von monatlich 1000 Angehörigen von sogenannten subsidiär Schutzberechtigten festgeschrieben.

Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, dass der seit 2016 ausgesetzte Familiennachzug bei subsidiär Geschützten ab Anfang August wieder in stark eingeschränktem Umfang zugelassen wird.

Dürfen Gefährder Familienangehörige nachholen?

„Die Bundesjustizministerin hat darauf bestanden, eine Ausnahmeregelung für Gefährder in den Gesetzentwurf aufzunehmen“, beklagte der CSU-Bundestagsabgeordnete Michael Frieser. Wenn das Bundeskabinett die Neuregelung wie geplant an diesem Mittwoch beschließt, ist der Bundestag am Zug. Dabei sollen Gefährder zwar grundsätzlich keine Angehörigen nachholen dürfen – es sollen aber Ausnahmen möglich sein.

Der Familiennachzug war eines der großen Streitthemen bei den Koalitionsverhandlungen – und sorgte auch in den vergangenen Wochen wieder für Auseinandersetzungen zwischen Union und SPD. (afp)

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