Bundeskartellamt: Facebooks Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen ist „missbräuchlich“

Das Bundeskartellamt hat Facebook in einer vorläufigen Einschätzung das "missbräuchliche" Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen vorgeworfen. "Problematisch" sei vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks.
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Facebook Datencenter in SchwedenFoto: JONATHAN NACKSTRAND/AFP/Getty Images
Epoch Times19. Dezember 2017

Das Bundeskartellamt hat dem Onlinenetzwerk Facebook in einer vorläufigen Einschätzung das „missbräuchliche“ Sammeln und Verwerten von Daten aus Drittquellen vorgeworfen.

Die Wettbewerbsbehörde sehe vor allem die Datensammlung außerhalb des sozialen Netzwerks und ihre Zusammenführung mit dem Facebook-Konto als „problematisch“ an, erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag.

Kartellamt sieht keine Einwilligung der Nutzer für die Zusammenführung von Daten

Zu diesen Drittseiten gehören dem Kartellamt zufolge einerseits konzerneigene Dienste wie WhatsApp oder Instagram, aber auch Webseiten und Apps anderer Betreiber, auf die Facebook über Schnittstellen zugreifen kann.

„Dies geschieht sogar schon, wenn man zum Beispiel einen ‚Gefällt Mir-Button‘ gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist“, erklärte Mundt. Dies sei den Nutzern nicht bewusst.

Zudem sehe das Kartellamt nach jetzigem Stand nicht, dass zur Zusammenführung von Daten mit dem Facebook-Konto eine wirksame Einwilligung der Nutzer vorliege. „Das Ausmaß und die Ausgestaltung der Datensammlung verstößt gegen zwingende europäische Datenschutzwertungen“, erklärte Mundt.

Nutzer werden vor die Wahl gestellt

Die Behörde geht in ihrer vorläufigen Einschätzung davon aus, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist. Facebook-Nutzer könnten nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen – die Teilnahme am Facebook-Netzwerk setze eine Registrierung und eine uneingeschränkte Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen zwingend voraus.

Der Nutzer werde vor die Wahl gestellt, entweder das „Gesamtpaket“ zu akzeptieren oder auf die Nutzung des Dienstes zu verzichten, erklärte das Kartellamt.

Die Bonner Behörde führt gegen Facebook ein sogenanntes Verwaltungsverfahren, an dessen Ende es entweder zu einer Einstellung des Verfahrens, zu Verpflichtungszusagen des Unternehmens oder einer Untersagung durch die Kartellbehörde kommen kann. Eine abschließende Entscheidung wird nicht vor Frühsommer 2018 erwartet. (afp)



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