Bundesländer wollen Corona-Regeln bis Mai verlängern – Justizminister erteilt Absage

Für viele Bundesländer ist der Katalog der sogenannten Corona-Basismaßnahmen zu lasch. Nun soll die Übergangsregelung mit deutlich schärferen Corona-Regeln verlängert werden. Demnach würden Maskenpflicht in Innenräumen, 2G/3G-Regelungen in der Gastronomie sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen bis mindestens Mai gelten. Bundesjustizminister Marco Buschmann erteilt dem Vorhaben eine klare Absage.
Kellner Tonet Devolli vom Restaurant Mühlstein in Wedel beseitigt die Hinweise zu den 3G-Regeln.
Ein Kellner wischt die Hinweise zu den 3G-Regeln an einer Tafel weg.Foto: Georg Wendt/dpa
Epoch Times28. März 2022

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Die Länder wollen angesichts der derzeitigen Infektionslage die bisherigen Corona-Regeln offenbar noch weiter verlängern. Das geht aus einem Beschlussentwurf für die Sonder-Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am Montag hervor, über den das Portal „Business Insider“ berichtet. Eigentlich sollte mit 2G/3G, Maskenpflicht und Teilnehmer-Obergrenzen für Veranstaltungen schon am 20. März Schluss sein.

Denn laut des aktuellen Infektionsschutzgesetzes sollten an dem Tag fast alle Corona-Regeln formal auslaufen. Bei Bedarf sollten die Länder sogenannte Basismaßnahmen beschließen können. In Hotspots sollten nochmals zusätzliche Vorgaben gemacht werden können.

Übergangsregelung soll verlängert werden

Doch vielen Ländern ist der Katalog der möglichen Maßnahmen zu lasch. Daher haben sie sich entschieden, eine Übergangsregelung des Gesetzes zu nutzen, wonach bis zum 2. April die aktuellen, deutlich schärferen Corona-Regeln fortbestehen. Doch laut des GMK-Beschlussentwurfs soll diese Übergangsregelung nochmals um mindestens vier Wochen verlängert werden. Maskenpflicht in Innenräumen, 2G/3G-Regelungen in Restaurants und Bars sowie Teilnehmer-Obergrenzen bei Veranstaltungen würden dann nochmals bis mindestens Mai gelten.

„Gerade mit Blick auf die derzeitige Infektionslage benötigen die Länder robuste Befugnisse für die erforderlichen Schutzmaßnahmen“, heißt es in dem Papier zur Begründung für die Verlängerung. „Dem wird § 28a IfSG in seiner derzeitigen Fassung nicht gerecht.“ Die Länder bemängeln demnach vor allem unklare gesetzliche Regelungen, die es erschweren würden, die geplanten Basismaßnahmen und Hotspot-Regelungen zielgenau umzusetzen.

Konkret fordern sie eine Definition, was genau ein Hotspot sei bzw. ab wann genau Hotspot-Regelungen beschlossen werden könnten. Zudem solle klargestellt werden, dass es sich bei einem Hotspot auch um ein ganzes Bundesland handeln könne. Die Verlängerung der Übergangsregelung solle genutzt werden, um hier das Gesetz zu konkretisieren.

Justizminister: Verlängerung der Corona-Maßnahmen nicht möglich

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat einer Verlängerung der Corona-Maßnahmen durch die Länder eine Absage erteilt. „Das Gesetz ist eindeutig: Die Bundesländer können Corona-Maßnahmen pauschal nur maximal bis zum 2. April verlängern“, schrieb er am Montag bei Twitter. Danach gelte die Hotspot-Regelung.

„Am Gesetz kann auch eine Gesundheitsministerkonferenz nichts ändern, sondern nur der Deutsche Bundestag“, fügte der FDP-Politiker hinzu.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr machte indes deutlich, dass die Hotspot-Regel darauf ziele, wenn „in einzelnen Städten oder Kommunen“ eine Überlastung des Gesundheitssystems drohe. Sie sei „an strenge Voraussetzungen geknüpft und darf eindeutig nicht pauschal angewandt werden“, sagte er in den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Die Länder seien nicht wehrlos. „Wer etwas anderes behauptet, hat entweder das Gesetz nicht verstanden oder scheut sich, Verantwortung zu tragen.“ Mecklenburg-Vorpommern hat bereits das ganze Land bis Ende April zum Hotspot erklärt, der Stadtstaat Hamburg plant dies ebenfalls.

Lauterbach: „Es geht rechtlich nicht“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) lehnte unterdessen Forderungen des bayerischen Gesundheitsministers Klaus Holetschek (CSU) nach einer bundesweiten Verlängerung der Maskenpflicht ab. „Es geht rechtlich nicht“, sagte er bei Bild TV. Lauterbach betonte aber, dass auch er selbst gerne die Maskenpflicht beibehalten hätte, wenn es rechtlich möglich gewesen wäre.

Er appellierte an die Länder, dies in den Hotspots zu regeln, und forderte die großen Supermarktketten auf, in ihren Filialen bundesweit per Hausrecht die Maskenpflicht durchzusetzen. Für Montag erwartete er demnach eine Reaktion der Unternehmen auf seinen Appell.

Lauterbach will heute mit den Gesundheitsministern der Länder über die Anwendung der Eingriffsmöglichkeiten beraten, die sie nach Änderungen des Infektionsschutzgesetzes haben. (dts/dpa/mf/dl)



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