Bundesnetzagentur legt Vergabebedingungen für 5G endgültig fest

Der Aufbruch ins 5G-Zeitalter beginnt - doch die Kritik bleibt: Die Bundesnetzagentur hat nach einer Sitzung des politischen Beirats der Behörde die endgültigen Vergabebedingungen für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards bekanntgegeben.
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Obwohl viele Mediziner vor dem Ausbau auf die 5G-Technologie warnen, wurden nun die Vergabebedingungen festgelegt.Foto: iStock
Epoch Times26. November 2018

Der Aufbruch ins 5G-Zeitalter beginnt – doch die Kritik bleibt: Die Bundesnetzagentur gab nach einer Sitzung des politischen Beirats der Behörde die endgültigen Vergabebedingungen für den Ausbau des neuen Mobilfunkstandards bekannt, der in Deutschland einer ganzen Reihe von Zukunftstechnologien den Weg ebnen soll. Die Entscheidung sei ein „wichtiger Sprung nach vorne zur Gigabitgesellschaft“, erklärte der Beiratsvorsitzende Joachim Pfeiffer (CDU). Verbraucherschützer äußerten sich enttäuscht – „weiße Flecken“ bei der Mobilfunkversorgung würden bleiben.

Nach Angaben der Bundesnetzagentur sollen die Auflagen für die Vergabebedingungen und Auktionsregeln eine bessere Versorgung „sowohl in der Stadt als auch auf dem Land und entlang der Verkehrswege“ sicherstellen. Dazu gehört, dass bis Ende 2022 mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde (Mbit/s) versorgt werden müssen.

„Unsere Entscheidung schafft wichtige Voraussetzungen für die Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft“, erklärte Netzagentur-Präsident Jochen Homann. „Durch die Vergabe der Frequenzen schaffen wir Planungs – und Investitionssicherheit und tragen zu einem schnellen und bedarfsgerechten Ausbau der Mobilfunknetze in Deutschland bei.“

Die Vergabebedingungen umfassen der Behörde zufolge auch „Maßnahmen zur Förderung des Wettbewerbs wie eine Diensteanbieterregelung und Regelungen zum nationalen Roaming.“ Mit Roaming ist gemeint, dass Kunden eines Anbieters in Funklöchern automatisch auf die Netze der Konkurrenten umgeleitet werden.

Im Vorfeld hatte es hierbei Forderungen gegeben, die Anbieter dazu zu verpflichten, die dies wiederum entschieden ablehnten. Vorgesehen ist nun, dass den Betreibern ein „Verhandlungsgebot zu Kooperationen“ auferlegt wird und die Netzagentur diesen Prozess als „Schiedsrichter“ begleitet.

Das Zulassungsverfahren zur Versteigerung ist mit der Veröffentlichung der Entscheidung nun eröffnet. Unternehmen, die an der Versteigerung teilnehmen wollen, können bis zum Nachmittag des 25. Januar Zulassungsanträge stellen. Der Beginn der Auktion ist für das Frühjahr 2019 vorgesehen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisierte die Vergabebedingungen. Diese seien aus Verbrauchersicht „enttäuschend“, erklärte vzbv-Chef Klaus Müller. „Der jetzt schon stagnierende Wettbewerb im Mobilfunkmarkt wird dadurch weiter zementiert“, kritisierte er. „Auch das Problem der weißen Flecken im ländlichen Raum wird uns noch eine Weile begleiten.“

Der Präsident des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Vorsitzende der Monopolkommission, Achim Wambach, sprach hingegen von einem „guten Kompromiss“. Von den teilweise geforderten sehr hohen Auflagen, „die eine unverhältnismäßig hohe Belastung der ausbauenden Unternehmen dargestellt hätten“, sei richtigerweise abgesehen worden.

5G gilt als Schlüsseltechnologie für eine Reihe von Zukunftsfeldern wie etwa das autonome Fahren. Streit hatte es im Vorfeld immer wieder um die Flächendeckung mit dem neuen Standard gegeben. So hatten etwa der Bauernverband und der Deutsche Städte- und Gemeindebund vor einer wachsenden Kluft zwischen Stadt und Land gewarnt.

Pfeiffer betonte am Montag, der nun vorliegende Beschluss sei wichtiger Sprung nach vorne. Positiv zu bewerten sei auch, dass die Versorgung künftig verstärkt am Straßennetz ausgerichtet werden solle. „Uns muss allen klar sein, dass es sich hier um einen Prozess handelt“, fügte er hinzu. „Jetzt müssen weitere Schritte folgen“.

Deutliche Kritik kam vom Digitalverband Bitkom: „Die Auflagen konterkarieren ihr Ziel, 5G möglichst schnell zu den Menschen und den Unternehmen zu bringen“, erklärte Verbandspräsident Achim Berg. Die nun vor der Versteigerung stehenden Frequenzen seien „für die Flächenversorgung gänzlich ungeeignet“.

Auch das Verhandlungsgebot beim Roaming sei kritisch zu sehen. Durch die Schiedsrichterrolle der Bundesnetzagentur drohe „eine Verpflichtung durch die Hintertür, die Netzinvestitionen hemmt“ und den Wettbewerb aushebele. Das schade am Ende vor allem den Verbrauchern. (afp)



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