Bundesnetzagentur: Vorrang der Privathaushalte „schwer vermittelbar“

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Die Bundesnetzagentur.Foto: iStock
Epoch Times30. April 2022

Für den Fall eines Gasnotstands strebt der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, ein breites gesellschaftliches Bündnis für Einsparungen in Privathaushalten an. Wenn es eine Kampagne der Religionsgemeinschaften, der Unternehmer oder der Fußballvereine gebe, oder Prominente zum Gassparen aufrufen, werde das „seine Wirkung nicht verfehlen“, sagte Müller der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“ (FAS). „Es könnte doch eine Art sportlichen Wettstreit geben, ob Düsseldorf oder Köln, München oder Nürnberg, Kiel oder Lübeck den Verbrauch schneller herunterfahren.“

Müller sagte, der absolute Vorrang der Privathaushalte nach der geltenden Rechtslage sei „schwer vermittelbar“, deshalb werde es im Bundestag eine intensive Diskussion über eine Reform des Energiesicherungsgesetzes geben.

Es sei zwar „technisch kaum umsetzbar“, in den Häusern physisch das Gas abzustellen, und auch in der Corona-Zeit habe es keine Kontrollen in Wohnungen gegeben. „Trotzdem zeigt die Erfahrung, dass sich die große Mehrheit der Menschen an Gesetze halten will“, sagte Müller.

Mit Blick auf die Unternehmen sprach sich Müller dafür aus, die Verbrauchsrechte zu versteigern. „Beim Kohleausstieg nutzen wir ein Auktionsmodell, um mit ökonomischen Anreizen die effizienteste Abschaltung von Kraftwerken zu erreichen“, sagte er. „Solche Anreize kann ich mir für den Industriebereich auch vorstellen. Der Markt weiß besser als der Staat, wo sich Energie am effizientesten einsparen lässt.“

Bis zum Herbst werde die Bundesnetzagentur in der Lage sein, verschiedene Szenarien zu modellieren, wer von einer Mangellage wie betroffen sei. Russland hatte in der vergangenen Woche angekündigt, die Gaslieferungen nach Polen und Bulgarien einzustellen.

Daraufhin war auch in Deutschland die Sorge vor einem Lieferstopp gewachsen. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hat bereits eine Vorwarnstufe ausgerufen, darauf würde die Alarmstufe folgen und in einem dritten Schritt die Notfallstufe. In diesem Fall wäre es Aufgabe der Bundesnetzagentur, über die Belieferung von Betrieben zu entscheiden. (dts/red)



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