Bundespolizei darf keine Elektroschocker einsetzen

Elektroschocker gehörten nicht zu den "dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen", so die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages.
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ElektroschockwaffeFoto:  Rainer Jensen/Archiv/dpa
Epoch Times1. April 2017

Die Bundespolizei darf aus rechtlichen Gründen keine Elektroschocker einsetzen.

Zu diesem Schluss kommt eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages, berichtet der „Spiegel“. Sogenannte Elektroimpulsgeräte wie die des US-Herstellers Taser führen zu Kontrollverlust durch Muskelkrämpfe und berührten daher das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit.

Ein solcher Eingriff bedürfe einer Rechtsgrundlage. Elektroschocker gehörten nicht zu den „dienstlich zugelassenen Hieb- und Schusswaffen“. Für deren Einsatz sei mithin eine Gesetzesänderung notwendig.

In den USA ist es zu zahlreichen Todesfällen gekommen, in Deutschland testet unter anderem die Berliner Polizei solche Geräte. (dts)



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