Bundespolizei erhält größere Befugnisse

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Polizei mit MundschutzFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times30. November 2020

Die Fraktionen von Union und SPD haben sich auf einen Kompromiss beim Bundespolizeigesetz geeinigt. Wie aus einem Eckpunktepapier hervorgeht, über das die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ. Montagsausgabe, 30. November) berichtet, soll die Bundespolizei künftig mehrere neue Befugnisse erhalten, darunter die Möglichkeit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) im Rahmen ihrer Zuständigkeiten. Weiterhin nicht erlaubt sein wird der Bundespolizei der Einigung zufolge die Online-Durchsuchung und die elektronische Gesichtserkennung.

Die Koalition hatte schon seit geraumer Zeit über eine Novellierung des Bundespolizeigesetz diskutiert, das in seiner wesentlichen Form aus dem Jahr 1994 stammt. Im vergangenen Januar hatte sich der Streit vor allem um die elektronische Gesichtserkennung gedreht, die die SPD ablehnte. Im Sommer hatte sich dann die SPD-Vorsitzende Saskia Esken grundsätzlich gegen Befugniserweiterungen ausgesprochen, sodass das Bundesinnenministerium das Gesetzesvorhaben auf die Zeit nach der nächsten Bundestagswahl verschieben wollte.

Daraufhin hatten sich mehrere Parlamentarier beider Fraktionen daran gemacht, eine Lösung zu finden. „Jede Seite war am Ende kompromissbereit, so dass ein gutes Ergebnis für die Polizistinnen und Polizisten jetzt auf dem Tisch liegt“, sagte der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dirk Wiese.

„Wir waren uns schnell fachlich einig, dass da viele wichtige Punkte waren, die man für die tägliche Praxis umsetzen sollte.“ Man habe das „Mögliche möglich gemacht“.

Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei nannte es einen „Akt der Wertschätzung gegenüber den Beamten“. Es sei ein „schönes Zeichen“, dass die Fraktionen ein knappes Jahr vor der nächsten Bundestagswahl auf parlamentarischer Ebene eine Einigung erreichen können. Die große Koalition sei in einer besseren Verfassung, als viele denken, sagte Frei.

Die umstrittene Gesichtserkennung findet sich in dem Kompromisspapier nicht. Dafür soll die Bundespolizei nach dem Willen der Parlamentarier die Strafverfolgung bei „unerlaubtem Aufenthalt“ in Deutschland auch selbst durchführen können. In die gleiche Richtung zielen einige andere Erweiterungen.

Die Bundespolizei soll etwa selbst Platzverweise erteilen oder Blutproben entnehmen lassen können. Bisher mussten dazu immer die Landespolizeien herangezogen werden. Neu ist zudem die Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen oder Laserpointern. (dts)



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