Bundespolizei: Keine Zurückweisung minderjähriger Migranten

Den von Politikern und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhobenen Vorwurf, sie schicke Flüchtlingskinder nach Österreich zurück, lässt sie nicht gelten.
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Flüchtlinge vor dem mazedonischen GrenzzaunFoto: über dts Nachrichtenagentur
Epoch Times9. Mai 2016

Die Bundespolizei verteidigt sich gegen die Kritik an der Zurückweisung unbegleiteter minderjähriger Ausländer an der Grenze. Den von Politikern und dem Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge erhobenen Vorwurf, sie schicke Flüchtlingskinder nach Österreich zurück, lässt sie nicht gelten. "Von den an der deutsch-österreichischen Grenze zurückgewiesenen 280 unbegleiteten Minderjährigen war keiner unter 16 Jahre alt", teilte die Bundespolizei der "Welt" mit.

Im ersten Quartal des laufenden Jahres wurde 309 von insgesamt 3652 festgestellten unbegleiteten minderjährigen Ausländern die Einreise verweigert, sagte ein Sprecher der "Welt". Die Zahl 309 bezieht sich auf alle deutschen Grenzen. Die Minderjährigen seien "vor dem Vollzug der Einreiseverweigerung unter Zuhilfenahme eines Dolmetschers" zu den Einreisegründen befragt worden, erklärte der Bundespolizei-Sprecher. "Die Minderjährigen haben in keiner Weise ein Schutzersuchen geäußert, sodass sie auch in keinem Fall als mögliche ‚Flüchtlinge‘ im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention einzustufen waren", erklärte er.

"Die Bewertung einiger Medien, die Bundespolizei habe Flüchtlinge zurückgewiesen, ist somit in jedem Falle unzutreffend." Die angesprochenen Minderjährigen seien jeweils unmittelbar nach Abschluss der Maßnahmen durch die Bundespolizei an die österreichische Grenzbehörde übergeben worden. Österreich sei rechtlich verpflichtet "und im Übrigen selbstverständlich in der Lage und bereit, die altersgerechte Unterbringung und Versorgung der Minderjährigen zu gewährleisten". Die Behauptung, man belasse die Minderjährigen damit "im rechtlichen Niemandsland", sei insofern nicht nachvollziehbar.

Die Bundespolizei verweist darauf, dass ein Schutzersuchen nicht das Wort "Asyl" beinhalten muss, um ins Land gelassen zu werden. "Das Schutzersuchen kann durch den Drittstaatsangehörigen bereits im Rahmen der Einreisebefragung, die mit allen Personen durchgeführt wird, vorgebracht werden. In diesem Fall wird zwingend das Jugendamt beteiligt und grundsätzlich ein Vormund bestellt", sagte der Polizeisprecher.

Die "aus dem politischen Raum stammende Aussage", die Jugendlichen hätten keine Chance gehabt, einen Asylantrag zu stellen, sei für die Behörde nicht nachvollziehbar.

(dts Nachrichtenagentur)



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