Bundespräsident Steinmeier unterzeichnet Gesetz zur ESM-Reform vorerst nicht

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Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier steht für eine zweite Amtszeit bereit.Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Pool/dpa/dpa
Epoch Times1. Juli 2021

Wegen eines Eilantrags von mehreren Bundestagsabgeordneten vor dem Bundesverfassungsgericht ist das Gesetz zur Reform des Euro-Rettungsfonds ESM vorerst gestoppt worden. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzte auf Bitte der Karlsruher Richter die Ausfertigung des Gesetzes vorläufig aus, wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag mitteilte.

Der Bundesrat hatte dem Gesetz am vergangenen Freitag zugestimmt, der Bundestag bereits zwei Wochen zuvor.

Hintergrund ist eine Verfassungsbeschwerde, verbunden mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Frank Schäffler hatte am Tag des Bundestagsbeschlusses mitgeteilt, dass sieben Bundestagsabgeordnete der FDP als Privatpersonen Beschwerde gegen die Ratifizierung der ESM-Reform beim Bundesverfassungsgericht einreichen würden.

Dabei wollten sie nicht grundsätzlich den ESM infrage stellen, sondern sähen „ihre Rechte verletzt“, erklärte Schäffler zur Begründung. Die ESM-Reform habe „insgesamt eine verfassungsändernde Qualität“ und brauche deshalb auch die für Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament.

Dies sei ignoriert worden, kritisierte Schäffler. Nach Angaben des Bundesverfassungsgerichts wurde der Antrag der Abgeordneten am Donnerstag vergangener Woche eingereicht.

Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) war als Reaktion auf die Finanz- und Wirtschaftskrise geschaffen worden, um angeschlagene Euro-Länder zu unterstützen. Nach jahrelangen Verhandlungen hatten die Euro-Länder Ende Januar eine Stärkung ihres Krisenfonds auf den Weg gebracht und Vereinbarungen für die Änderung des ESM-Vertrags unterzeichnet.

Mit der Reform, für die eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente nötig ist, soll die Rolle des Fonds bei der Krisenvorbeugung und- bekämpfung gestärkt werden. Zudem ist ein Absicherungsfonds für die Abwicklung maroder Banken vorgesehen.

Der ESM soll künftig enger mit der EU-Kommission bei der Bewertung der Wirtschafts- und Finanzlage der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und zudem eine größere Rolle bei der Überwachung von Krisenprogrammen spielen. Darüber hinaus soll die Nutzung einer vorbeugenden ESM-Kreditlinie für Staaten, die noch nicht in der Krise sind, einfacher werden.

Zur Abwicklung von Pleitebanken wird ein milliardenschwerer Fonds mit Geldern der Mitgliedstaaten beim ESM eingerichtet. Dieser soll als „Letztsicherung“ („backstop“) dienen, wenn ein von den Banken selbst gespeister Topf beim europäischen Abwicklungsfonds SRF nicht mehr ausreicht.

Der ESM würde dann dem SRF Geld leihen, damit dieser flüssig bleibt. Zur Verfügung stehen laut ESM bis zu 68 Milliarden Euro. Die Gelder würden demnach später „durch Beiträge der Banken“ zurückgezahlt.

Der Abwicklungsfonds war ursprünglich erst für 2024 geplant. Die Euro-Finanzminister hatten im November dann vereinbart, den Start um zwei Jahre auf 2022 vorzuziehen. ESM-Chef Klaus Regling war im November davon ausgegangen, dass die Ratifizierung der ESM-Reform rund ein Jahr dauern dürfte. (afp)



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