Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung und Reform der Grundsteuer

Der Bundesrat beschloss die nötige Änderung des Grundgesetzes, um das Gesetz zur Reform der Grundsteuer einbringen zu können.
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Geldscheine auf einem Abgabenbescheid für die Entrichtung der Grundsteuer.Foto: Jens Büttner/Archivbild/dpa
Epoch Times8. November 2019

Die Grundsteuer kann wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert bis zum Jahresende reformiert werden: Der Bundesrat beschloss am Freitag mit den Stimmen aller Bundesländer die dafür nötige Änderung des Grundgesetzes und votierte anschließend mehrheitlich für das Gesetz zur Reform der Grundsteuer. Es hatte Mitte Oktober bereits den Bundestag passiert.

Die Grundsteuer muss einmal jährlich von Besitzern von Grundbesitz und Gebäuden bezahlt werden – diese dürfen die Abgaben auf die Mieter umlegen, weshalb die Höhe auch für Verbraucher relevant ist. Für die Kommunen ist die Steuer mit über 14 Milliarden Euro jährlich eine wichtige Einnahmequelle. Weil die Werte, nach denen die Steuer berechnet wird, allerdings veraltet sind, ordnete das Bundesverfassungsgericht eine Neuregelung bis Ende 2019 an.

Weil es Streit über die Ausgestaltung der Grundsteuer gab, gibt es nun eine Öffnungsklausel für die Länder, für die wiederum eine Grundgesetzänderung nötig war. Finanzminister Olaf Scholz (SPD) sprach angesichts des Votums im Bundesrat von einem „guten Tag für unsere Kommunen“. Städten und Gemeinden würden nun „Milliardeneinnahmen dauerhaft gesichert“. (afp)



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