Bundesrat beschließt: Mehr Kindergeld, mehr Kinderfreibetrag, höhere Steuerfreibeträge

Der Bundesrat hat den Weg für die Entlastung von Familien frei gemacht. Das von der Länderkammer am Freitag beschlossene Gesetz sieht vor, das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind anzuheben. Auch Steuerfreibeträge werden erhöht.
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BundesratFoto: ROBERT SCHLESINGER/AFP/Getty Images
Epoch Times23. November 2018

Der Bundesrat hat den Weg für die Entlastung von Familien frei gemacht. Das von der Länderkammer am Freitag beschlossene Gesetz sieht vor, das Kindergeld zum 1. Juli 2019 um zehn Euro pro Kind zu erhöhen. Außerdem vorgesehen sind höhere Steuerfreibeträge und ein Ausgleich für die sogenannte Kalte Progression im Steuertarif.

Das Kindergeld soll künftig für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich betragen, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind 235 Euro. Auch der Kinderfreibetrag soll entsprechend angehoben werden: Ab Januar 2019 pro Kind von 7428 Euro auf 7620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7812 Euro. Für die folgenden Jahre plant die Koalition weitere Erhöhungen des Kindesgelds, was aber noch nicht in diesem Gesetz enthalten ist.

Der steuerliche Grundfreibetrag steigt ab Januar 2019 von bisher 9000 Euro auf 9168 Euro. Ab Januar 2020 soll er dann 9408 Euro betragen. Einkommen unterhalb dieses Werts bleiben grundsätzlich steuerfrei. In gleichem Umfang steigt auch der Höchstbetrag für die steuerliche Absatzfähigkeit von Unterhaltspflichten.

Zum Ausgleich der sogenannten Kalten Progression wird ab Januar 2019 auch der übrige Steuertarif verschoben. Die Steuerzahler sollen damit um insgesamt 2,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet werden, ab 2020 um weitere 2,1 Milliarden Euro jährlich.

Der Begriff Kalte Progression bezeichnet den Effekt, wenn wegen des progressiven Steuertarifs in Verbindung mit der Inflation Einkommenssteigerungen aufgezehrt werden. (afp)



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