Bundesrat stimmt Gesetz zur Beteiligung des Bundes an Integrationskosten zu

Ein Tag nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Flüchtlingsintegration gegeben.
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Der deutsche Innenminister Thomas de Maiziére redete mit Golale Nori, einer jungen Frau aus Afghanistan, die mit ihrem Mann und zwei Kindern nach Deutschland kam.Foto: Sean Gallup / Getty Images
Epoch Times25. November 2016

Ein Tag nach dem Bundestag hat am Freitag auch der Bundesrat grünes Licht für das Gesetz zur Beteiligung des Bundes an den Kosten für die Flüchtlingsintegration gegeben. Damit kann der Bund die Länder und Kommunen mit rund 20 Milliarden Euro unterstützen. Dies hatten die Ministerpräsidenten im Juni mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) vereinbart.

Das Gesetz sieht vor, dass der Bund für die Jahre 2016 bis 2018 die Kosten für Unterkunft und Heizung bei anerkannten Asyl- und Schutzberechtigten übernimmt. Dadurch werden die Kommunen um 400 Millionen Euro im laufenden Jahr, um 900 Millionen Euro 2017 und um 1,3 Milliarden Euro 2018 entlastet.

Zudem erhalten die Länder für die Jahre 2016 bis 2018 eine jährliche Integrationspauschale von zwei Milliarden Euro. Dafür wird der Länderanteil an der Umsatzsteuer zu Lasten des Bundes erhöht. Zusätzlich gewährt der Bund den Ländern für den Wohnungsbau jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2017 und 2018.

Darüber hinaus setzt der Bundestagsbeschluss die im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbarte jährliche Entlastung der Kommunen um fünf Milliarden ab 2018 um. Hierfür verzichtet der Bund auf Anteile am Aufkommen der Umsatzsteuer und erhöht seine Beteiligung an den Kosten der Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Das Gesetz soll noch vor dem 15. Dezember in Kraft treten. (afp)



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